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Einstufung von Ethanol als CMR

Ethanol gehört seit vielen Jahren zu den Altwirkstoffen, wenn es als Biozid eingesetzt wird. Eine Zulassung nach der Biozidverordnung (EU) 528/2012 für die Produktarten 1 (menschliche Hygiene), 2 (Gesundheitswesen) und 4 (Lebensmittel und Futtermittel) ist schon lange beantragt.
 
Griechenland hat dazu die Berichterstattung übernommen und am 8. März 2024 das Bewertungsdossier eingereicht, in dem Ethanol als „reproduktionstoxisch, Kategorie 2“ eingestuft wird und somit eine CMR-Einstufung erhält.
 
Diese Einstufung im Biozidbereich hat natürlich weitreichende Folgen in alle anderen Sektoren, in denen Ethanol verwendet wird. Bis zum 17. Mai 2024 können die Mitgliedstaaten zum griechischen Entwurf Stellung nehmen und es ist zu erwarten, dass einige Staaten eine strengere Einstufung befürworten werden.
 
Es gibt auf europäischer Ebene inzwischen Zusammenschlüsse der Ethanol Wirtschaft und verschiedener Down stream user, um mögliche gemeinsame Aktivitäten zu koordinieren.

 

Die Einstufung von Ethanol beruht im Wesentlichen auf Daten, die auf dem missbräuchlichen Konsum großer Mengen alkoholischer Getränke basieren und mit Expositionsszenarien von Alkohol als Desinfektionsmittel oder in kosmetischen Mitteln nicht zu vergleichen sind.
 
Wir werden Sie über die Entwicklung informiert halten.