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ECHA-Giftinformationsmeldungen

 

Die ECHA aktualisiert das Europäische Produktkategorisierungssystem (EuPCS)

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) wird das European Product Categorisation System (EuPCS) aktualisieren. Das EuPCS wird im Rahmen der Giftinformationsmeldungen (Poison Centre Notifications – PCN) nach Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung verwendet. Es dient dazu, den vorgesehenen Verwendungszweck eines Gemisches in der Meldung an die Giftinformationszentren einheitlich zu kategorisieren.

Nach Angaben der ECHA wurde eine Überarbeitung des Systems angestoßen, um die Produktkategorien und damit die Beschreibung der vorgesehenen Verwendungen weiter zu verbessern. Die abgestimmten Änderungen der EuPCS-Einträge sollen bis Dezember 2026 in allen EU-Sprachen auf der ECHA-Webseite zu den Giftinformationszentren veröffentlicht werden. Die technische Umsetzung im Format für PCN-Meldungen ist für April 2027 vorgesehen.

Für wen ist die Änderung relevant?

Die Information ist insbesondere für Unternehmen relevant, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen und hierfür eine Meldung nach Anhang VIII der CLP-Verordnung durchführen müssen. Dazu können beispielsweise Hersteller und Importeure von Wasch- und Reinigungsmitteln, Raumdüften, Biozidprodukten oder anderen chemischen Gemischen gehören. Auch Unternehmen, die ihre PCN-Meldungen selbst erstellen bzw. pflegen oder Dienstleister mit diesen Meldungen beauftragen, sollten die Änderungen im Blick behalten und nach Veröffentlichung prüfen, ob die für ihre Produkte verwendeten EuPCS-Kategorien weiterhin zutreffend sind. Für reine kosmetische Mittel ist die Änderung grundsätzlich nicht relevant, da kosmetische Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 von den Pflichten des Anhangs VIII der CLP-Verordnung ausgenommen sind.

Fragen zur Aktualisierung können an die ECHA unter poisoncentres@echa.europa.eu gerichtet werden.