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IFRA Standard 52

 

IFRA: Konsultation zum 52. Amendment abgeschlossen – Veröffentlichung für Januar 2027 erwartet

Die International Fragrance Association (IFRA) hat die Konsultation zum 52. Amendment der IFRA Standards abgeschlossen. Die Konsultation war am 12. Dezember 2025 gestartet und umfasste die aktualisierte Guidance zur Anwendung der IFRA Standards, neue und überarbeitete Standards sowie den Anhang „Contributions from Other Sources“. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen hat IFRA nun die wesentlichen Änderungen angekündigt. Mit dem 52. Amendment sind unter anderem vorgesehen:

  • 48 neue Restriction Standards aufgrund potenzieller dermaler Sensibilisierung; bei 37 davon wurden zusätzlich Endpunkte zur systemischen Toxizität bewertet,

  • 15 überarbeitete Restriction Standards auf Grundlage aktualisierter RIFM-Sicherheitsbewertungen,

  • ein überarbeiteter Standard für Musk ketone,

  • eine neue Spezifikationsanforderung für Acetylated Vetiver Oil sowie

  • Änderungen an drei Standards zur Phototoxizität.


Furocumarine: 1-ppm- bzw. 5-ppm-Grenze bestätigt
Besonders relevant ist der überarbeitete Furocumarin-Standard, der künftig die Bezeichnung „Furocoumarins in Natural Complex Substances“ tragen soll. IFRA bestätigt dabei den expositionsbasierten Ansatz mit einem Grenzwert von 1 ppm für Hautkontaktprodukte, die für eine bewusste Sonnenexposition bestimmt sind, sowie 5 ppm für andere Leave-on-Produkte. Mit der Einführung dieses Standards sollen gleichzeitig acht einzelne Standards für Natural Complex Substances (NCS) zurückgezogen werden.

Für Produkte der Kategorie 10B, beispielsweise Reed Diffuser, werden die Phototoxizitätsgrenzen infolge der Rückmeldungen aus der Konsultation an diejenigen für Rinse-off-Produkte angeglichen. Die ursprünglich vorgeschlagenen Standards für Oxacyclohexadecen-2-one und Dihydrofarnesal werden nach Prüfung neuer Daten zurückgezogen. Der geplante Standard für Isoamyl salicylate wird auf das nächste reguläre Amendment verschoben.

Die derzeitige Kategorisierung von Gesichtsmasken bleibt zunächst unverändert; hierzu ist eine umfassendere Überprüfung vorgesehen.

Die formelle Notification des 52. Amendments mit den endgültigen Standards und Begleitunterlagen wird nach Angaben von IFRA im Januar 2027, voraussichtlich in der zweiten oder dritten Januarwoche, erwartet.

Die Standards sollen 11 Monate nach dem Datum der Notification für neue Duftkreationen und 30 Monate nach diesem Datum für bestehende Duftkreationen verbindlich werden. Gegenüber dem 51. Amendment wurde die Vorbereitungsphase damit um zwei Monate verlängert.

IFRA hat die Ergebnisse der Konsultation sowie die Begründungen für den Umgang mit den eingegangenen Kommentaren in einem „End of Consultation Letter“ zusammengefasst.

Weitere Informationen finden Sie hier.