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Digital-Omnibus zur KI

Die Verordnung (EU) 2026/1744 – der sogenannte „Digital Omnibus zur KI“ – ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten.

Sie vereinfacht einzelne Anforderungen der europäischen KI-Verordnung und verlängert insbesondere die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme.

Für die meisten ICADA-Mitgliedsunternehmen dürften diese Änderungen nur eine begrenzte unmittelbare Bedeutung haben. Wer marktübliche KI-Anwendungen beispielsweise für Textentwürfe, Übersetzungen, Recherchen oder interne Büroprozesse nutzt, ist in der Regel Betreiber und nicht Anbieter eines KI-Systems. Solche üblichen Anwendungen werden grundsätzlich nicht als Hochrisiko-KI eingestuft.

Ganz ohne Pflichten sind reine Anwender – in der KI-Verordnung „Betreiber“ genannt – jedoch nicht:

  • Unternehmen müssen bei ihren Beschäftigten ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz fördern.

  • Personen müssen grundsätzlich erkennen können, wenn sie unmittelbar mit einem KI-System interagieren, etwa mit einem Kunden-Chatbot.

  • Deepfakes und bestimmte KI-generierte Inhalte müssen unter den Voraussetzungen des Artikels 50 gekennzeichnet werden.

  • Bei Hochrisiko-Anwendungen, beispielsweise in bestimmten Bereichen der Beschäftigtenauswahl, gelten weitergehende Betreiberpflichten.

  • Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht und die fachliche Kontrolle KI-generierter Ergebnisse bleiben unabhängig von der KI-Verordnung relevant.

Der vollständige Verordnungstext ist im EU-Amtsblatt abrufbar. Weitere Erläuterungen bietet die Übersicht der Europäischen Kommission.