EUDR: EU-Kommission verabschiedet neue Rechtsakte zum Produktumfang und Informationssystem
Gleichzeitig wurden die bereits im Mai veröffentlichten Leitlinien nun offiziell in allen EU-Amtssprachen angenommen. Die Maßnahmen sollen Unternehmen die Vorbereitung auf die Anwendung der Verordnung erleichtern, die ab 30. Dezember 2026 gilt.
Änderungen am Produktumfang
Mit einem delegierten Rechtsakt wird Anhang I der EUDR überarbeitet und der Anwendungsbereich der Verordnung gezielt angepasst. Nach Auswertung der öffentlichen Konsultation und Rückmeldungen der betroffenen Kreise werden unter anderem folgende Produkte aus dem Geltungsbereich gestrichen:
Rinderhäute, Felle und Leder,
runderneuerte Reifen,
Sojabohnen zur Aussaat,
bestimmte Erzeugnisse aus vulkanisiertem Kautschuk,
Förder- und Antriebsriemen sowie
Sitze für Luftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge.
Neu in den Geltungsbereich aufgenommen werden dagegen:
löslicher Kaffee,
bestimmte Palmöl-Derivate sowie
gefrorene Rinderzungen.
Darüber hinaus stellt die Kommission klar, dass Proben sowie Produkte, die ausschließlich für Analysen, Untersuchungen oder Prüfungen bestimmt sind, nicht unter die EUDR fallen. Für einzelne Produktgruppen werden zudem gezielte Ausnahmen eingeführt.
Für alle neu aufgenommenen Produkte gilt eine verlängerte Übergangsfrist: Die EUDR-Anforderungen müssen hierfür erst ab dem 30. Dezember 2027 eingehalten werden.
Der delegierte Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur zweimonatigen Prüfung vorgelegt. Sofern keine Einwände erhoben werden, tritt er im Dezember 2026 in Kraft.
Neue technische Vorschriften für das Informationssystem
Ebenfalls verabschiedet wurde ein Durchführungsrechtsakt ((EU) 2026/1565) der
die technischen Anforderungen für das EUDR-Informationssystem festlegt. Über dieses System werden künftig die erforderlichen Sorgfaltspflichterklärungen (Due Diligence Statements) und vereinfachte Erklärungen eingereicht.
Zu den Neuerungen gehören insbesondere:
vereinfachte Meldeverfahren für Kleinst- und Kleinunternehmen im Primärsektor,
aktualisierte technische Spezifikationen für automatisierte Schnittstellen (APIs) sowie
weitere Funktionserweiterungen, die im Laufe des Sommers 2026 bereitgestellt werden sollen.
Das Informationssystem wurde Ende Juni 2026 wieder in Betrieb genommen. Die Europäische Kommission kündigt an, das System kontinuierlich weiterzuentwickeln, die technische Dokumentation zu aktualisieren und ab Ende Juli 2026 Schulungen für Unternehmen anzubieten, worüber wir umgehend berichten werden.
Bedeutung für Unternehmen
Mit den beiden Rechtsakten schafft die Kommission weitere Klarheit für die praktische Umsetzung der EUDR. Insbesondere die Präzisierung des Produktumfangs und die Weiterentwicklung des Informationssystems sollen den administrativen Aufwand reduzieren und den Unternehmen mehr Planungssicherheit für die bevorstehende Anwendung der Verordnung geben. Für Unternehmen, die neu vom Anwendungsbereich erfasst werden, schafft die verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2027 zusätzliche Zeit zur Vorbereitung.