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Projekte

 

ICADA setzt sich in zahlreichen Projekten für die kosmetische Industrie ein und stellt sich regulatorischen Wünschen des Gesetzgebers in den Weg, wenn Beschränkungen und Marktrestriktionen unverhältnismäßig erscheinen und/oder gerade klein- und mittelständische Unternehmen in besonderen Maßen behindern. Hierbei nutzt ICADA seinen Sitz in den Arbeitsgremien der Europäischen Kommission, um für seine Mitglieder tätig zu werden und diesen eine Stimme in den normativen Verfahren zu verschaffen. Nachfolgend eine – sehr verkürzte und nur selektive – Auflistung verschiedener ICADA-Projekte:

Wimpernseren

 

Verschiedene nationale Behörden – u. a. auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – haben sich bei der EU-Kommission für ein Verbot von Wimpernseren eingesetzt mit der Begründung es handele sich dabei um Funktionsarzneimittel.

ICADA ist dem in der Vergangenheit immer wieder entgegengetreten und hat die vorgelegte Datenerhebung kritisiert, aber auch gerügt, dass eine signifikante physiologischer Wirkung nicht dargelegt sei. Zu einem Verbot von Wimpernseren in kosmetischen Produkten ist es bisher nicht gekommen. ICADA ist hier weiterhin aktiv.

Endokrine Disruptoren

 

Endokrin aktive Substanzen (EAS) sind Stoffe, die auf die normale Hormonaktivität Einfluss nehmen oder sie stören können. Führt dies zu Beeinträchtigungen, werden sie als endokrine Disruptoren (ED) bezeichnet.

ICADA weist darauf hin, dass nicht jede hormonell wirksame Substanz eine Gefahr darstellt. Vielmehr gibt es unterschiedliche Quellen an endokrin wirksamen Stoffen, wie u a. in Pflanzen (z. B. Soja). ICADA fordert daher eine differenzierte Bewertung, die darauf abstellt, ob eine Substanz gefährlich ist; dies hängt von der Dosis, der Dauer und dem Zeitpunkt des Kontakts ab.

CBD in kosmetischen Mitteln

 

CBD enthält kein THC und entfaltet auch keine psychoaktive Wirkung. Gleichwohl kam es immer wieder zu Diskussionen, ob und wenn ja, wie CBD in kosmetischen Produkten eingesetzt werden darf.

In diese Diskussion fiel das Urteil des EuGH vom 19.11.2020 (Rechtssache C 663/18) in welchem der Gerichtshof festhielt, dass CBD nicht als Suchtstoff einzustufen sei; es fehle an einer psychoaktiven Wirkung. Sonstige negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit seien zwar möglich, aber nicht nachgewiesen. 

ICADA vertritt den Standpunkt, dass Verbote nur dann gerechtfertigt werden können, wenn es dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dient. Es liegen jedoch keine wissenschaftlichen Ergebnisse vor, die eine Gesundheitsbeeinträchtigung belegen.

Tierversuchsfreiheit

 

Gemäß Art. 18 der europäischen Kosmetikverordnung (Verordnung EG Nr. 1223/2009) sind Tierversuche mit Kosmetik in der EU seit 2013 verboten. Es ist auch verboten, Kosmetik in der EU in den Verkehr zu bringen, die außerhalb der EU an Tieren getestet wurden, um die Übereinstimmung mit der EU-Kosmetikverordnung zu belegen.

Durch die neue europäische Chemikalienstrategie und deren Grundsatz „One Substance one Assesment“, also „ein Stoff eine Bewertung“, sieht ICADA den Grundsatz der Tierversuchsfreiheit in kosmetischen Produkten gefährdet. Nach dem benannten Grundsatz sollen Stoffe nur noch einmal geprüft und bewertet werden. Dies klingt zwar zunächst nach einer Vereinfachung; wenn jedoch Stoffe für kosmetische Produkte künftig nach den Regeln anderer Chemikalienverordnungen geprüft werden, die keinen ähnlich hohen Standard an die Tierversuchsfreiheit anlegen, könnte der Grundsatz der Tierversuchsfreiheit unterhöhlt werden. Zusammen mit dem Verband Ärzte gegen Tierversuche e. V. hat ICADA eine Stellungnahme bei der zuständigen Arbeitsgruppe der EU-Kommission vorgelegt.

Mikrobiom

 

Nach über 2 Jahren Pausen kam am 02.03.2023 die Borderline Arbeitsgruppe der EU-Kommission wieder zusammen. Es wurden viele Themen erörtert und bearbeitet, die sich in der Corona-Zeit angehäuft hatten.

Im Fokus stand jedoch die Mikrobiom-Kosmetik. Diese ist noch immer nicht auf soliden regulatorischen Regeln aufgestellt. ICADA erörterte mit der Kommissionsleitung und den anderen Stakeholdern die beiden grundlegenden Fragen. 

  • Probiotics sind weder Stoffe noch Gemische in Konformität zu Artikel 2 KVO. Probiotics sind „Article“, deren Verwendung ist aber in der KVO nicht geregelt. 

  • Die Zielorgane kosmetischer Produkte sind Haut und Anhangsgebilde. Zu keinem davon gehört das Mikrobiom. 

ICADA arbeitet an Lösungen zu diesen Problemen.

Hinzu kommen zahlreiche andere Projekte, die ICADA für die kosmetische Industrie vorantreibt: Deklaration ätherischer Öle, Mikroplastik, Umwelt-Claims, neue Kosmetik-Verordnung mit grundsätzlichen Änderungen, Pflichten und Umfang des Digital-Labelings, Prostaglandine, Allergen-Deklarationen, Verteidigung gegen das Verbot von Teebaumöl in kosmetischen Mitteln, usw.