Verordnung zu Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantie ab 27.09. in Kraft
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 hat die Europäische Kommission die Gestaltung und den Inhalt einer neuen harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie der harmonisierten Kennzeichnung für eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie („GARAN“) festgelegt. Die Verordnung trat am 22. Oktober 2025 in Kraft und gilt ab dem 27. September 2026.
Die allgemeine Gewährleistungsmitteilung betrifft Verkäufer, die Waren an Verbraucher verkaufen. Sie soll Verbraucher in hervorgehobener Weise auf ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte aufmerksam machen. Im stationären Handel ist die offizielle Mitteilung mindestens im Format DIN A4 gut sichtbar am Verkaufsort anzubringen, beispielsweise an einer Wand oder neben der Kasse. Im Onlinehandel ist die farbige Version als allgemeiner, gut sichtbarer Hinweis auf der Website bereitzustellen. Eine Kennzeichnung jedes einzelnen Produkts ist für diese allgemeine Mitteilung nicht erforderlich.
Davon zu unterscheiden ist das neue GARAN-Label. Dieses ist nur für Waren relevant, für die der Hersteller ohne zusätzliche Kosten eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. In diesem Fall ist das Label produktbezogen einzusetzen. Für typische kurzlebige Verbrauchsprodukte wie Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmittel dürfte dieser Fall in der Praxis eher selten auftreten; bei langlebigen Waren kann er dagegen relevant sein.
Die Europäische Kommission hat hierzu praktische Leitlinien und fertige Vorlagen für den stationären Handel und den E-Commerce veröffentlicht.
Sie enthalten unter anderem Beispiele zur Platzierung im Onlineshop, Vorgaben für die Darstellung im Checkout und in der Bestellbestätigung sowie Hinweise zur Anbringung im stationären Verkaufsraum.
Exklusiv für ICADA-Mitglieder: Im Mitgliederbereich stellen wir unter der Rubrik "Aktuelle Brachenthemen" eine leicht verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung. Sie zeigt konkret, wie die Gewährleistungsmitteilung im Onlineshop und im stationären Verkaufsraum umgesetzt werden sollte und wann zusätzlich das GARAN-Label erforderlich ist.