Mindeststandard zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) den neuen Mindeststandard 2026 zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen veröffentlicht. Der Mindeststandard ermöglicht Unternehmen, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen vergleichsweise einfach als Prozentwert zu bestimmen. Entscheidend ist dabei nicht die theoretische Recyclingfähigkeit, sondern welcher Gewichtsanteil der Verpackung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Sortier- und Recyclingpraxis als Wertstoff zurückgewonnen werden kann. Benötigt werden insbesondere Angaben zu Materialien, Materialkombinationen, Barriereschichten und Gewichten. Die Methodik bleibt gegenüber der vorherigen Ausgabe grundsätzlich unverändert, wurde jedoch weiter präzisiert.
Warum ist das wichtig?
Mit der PPWR gewinnt die Recyclingfähigkeit erheblich an Bedeutung: Ab 2030 müssen Verpackungen grundsätzlich eine Recyclingfähigkeit von mindestens 70 % erreichen, um in Verkehr gebracht werden zu dürfen. Die endgültige europäische Berechnungsmethodik wird allerdings noch durch einen delegierten Rechtsakt der EU-Kommission festgelegt.
Der deutsche Mindeststandard bietet Unternehmen daher bereits heute eine wichtige Orientierung, um Verpackungen zu überprüfen und gegebenenfalls frühzeitig Optimierungen einzuleiten. Zudem erhält er über das neue VerpackDG für die ökologische Gestaltung der Systembeteiligungsentgelte eine wichtige Übergangsfunktion.
ICADA empfiehlt: Unternehmen sollten sich in jedem Fall frühzeitig mit der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen und dem Mindeststandard befassen. Das Thema betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, und wird mit Blick auf die kommenden PPWR-Anforderungen zunehmend relevant. Auf der Website der ZSVR steht zudem das Begleitdokument „Einfach, datensparsam, fair: So bemisst der Mindeststandard die Recyclingfähigkeit von Verpackungen“ zur Verfügung. Darin wird die Anwendung anhand anschaulicher und praxisnaher Beispiele erläutert. Zusätzlich stellt die ZSVR Arbeitshilfen zur Anwendung des Mindeststandards bereit, die Unternehmen bei der konkreten Bewertung ihrer Verpackungen unterstützen.