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PPWR / Rezyklateinsatz / CosPaTox Leitfaden zur Sicherheitsbewertung

Wichtige Aspekte der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR).

Die EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR).

Die Recyclingziele der EU sind in der Richtlinie (EU 2018/852) festgelegt, die besagt, dass bis 31.12.2025 mindestens 65 % und bis 21.12.2030 70% aller Verpackungsabfälle recycelt werden müssen; mit unterschiedlichen Quoten für Holz, Kunststoff, Glas und Papier/Karton.  Ergänzend dazu hat das Europäische Parlament am 24.04.2024 den Trilog-Entwurf der PPWR angenommen.

Für Herbst 2024 ist deren Verabschiedung durch das im Juni neu gewählte EU Parlament und den Rat der Europäischen Union geplant. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten nach Veröffentlichung und Inkrafttreten könnte diese neue EU-Verpackungsverordnung dann Ende 2025 / Anfang 2026 europaweit gelten und wirksam zur Anwendung kommen.
 
Abgesehen von den oben genannten Recyclinquoten, müssten dann ab dem 1. Januar 2030 alle Verpackungen

  • recyclingfähig sein,

  • die Kriterien der recyclingorientierten Gestaltung erfüllen,

  • würden als nicht recyclingfähig gelten, wenn weniger als 70% Recyclingfähigkeit festgestellt würden,

  • Verpackungen aus Materialien, für die keine Recyclingstoffströme existieren, dürften nur noch für fünf Jahre in Verkehr gebracht werden, denn ab 2035 wäre es erforderlich, dass Hersteller nachweisen, dass ihre Verpackungen tatsächlich umfassend recycelt werden.

 

Zudem würden dann ab 1. Januar 2030 folgende Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen gelten (PPWR, Artikel 7 Absatz 1 a-d)

  • 30% bei kontaktempfindlichen Verpackungen mit Polyethylenterephthalat (PET) als Hauptbestandteil, ausgenommen Einweggetränkeflaschen

  • 10% bei kontaktempfindlichen Verpackungen aus anderen Kunststoffmaterialien als PET, ausgenommen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff;

  • 30% bei Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff;

  • 35% bei anderen als den unter den Buchstaben a, b und c genannten Verpackungen.

 
Entscheidend ist hier, dass Kosmetikverpackungen zu den kontaktempfindlichen Verpackungen zählen. Durch die vorgegebenen Mindestrezyklatanteile wird es wichtiger denn je, auf den Einsatz von Rezyklat vorbereitet zu sein. Unser CosPaTox-Webinar leistet dazu einen wertvollen Beitrag.