KARL - Neubewertung der Herstellerverantwortung?
Polen, Tschechien, Ungarn und die Slowakei haben im EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat am 24. September 2026 erhebliche Bedenken hinsichtlich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) nach der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) 2024/3019 vorgebracht. Gleichzeitig liefert eine aktuelle wissenschaftliche Studie neue Erkenntnisse zur tatsächlichen Herkunft der ökotoxikologischen Belastung kommunaler Abwässer.
Vier Mitgliedstaaten fordern Überprüfung der Kostenverteilung
Der Tagesordnungspunkt wurde auf Ministerebene behandelt und die gemeinsame Initiative vom Rat zur Kenntnis genommen, wie aus dem Protokollentwurf der Sitzung (13617/26) hervorgeht. Dabei wird die Kosmetikindustrie ausdrücklich als betroffene Branche genannt.I n ihrer gemeinsamen Ratsvorlage (13418/1/26 REV 1) kritisieren die vier Mitgliedstaaten insbesondere, dass die Kosten für die Entfernung von Mikroschadstoffen aus kommunalem Abwasser überwiegend der Pharma- und Kosmetikindustrie auferlegt werden, ohne die Beiträge anderer Branchen ausreichend zu berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten fordern deshalb eine neue, umfassende und unabhängige Bewertung des EPR-Systems sowie eine transparente und wissenschaftlich fundierte Methodik zur verursachungsgerechten Zuordnung der Mikroschadstoffe und zur fairen Verteilung der Kosten. Darüber hinaus soll die Europäische Kommission prüfen, ob bei erheblichen Mängeln des bestehenden Systems oder schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen eine vorübergehende Verschiebung der Umsetzungsfristen erforderlich ist.
Neue wissenschaftliche Studie stellt bisherige Schwerpunktsetzung infrage
Eine aktuelle Veröffentlichung von Gkotsis et al. (2026) in Environmental Science & Technology Letters liefert hierzu interessante wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Wissenschaftler untersuchten das kommunale Abwasser zweier Kläranlagen in Griechenland, in Athen und Larissa. Mithilfe moderner massenspektrometrischer Verfahren wurden insgesamt 483 unterschiedliche chemische Substanzen identifiziert und deren Beitrag zur potenziellen ökotoxikologischen Gesamtbelastung bewertet.
Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede zwischen den untersuchten Standorten:
Athen: Reifenadditive verursachten rund 57 % der ermittelten toxischen Gesamtbelastung des gereinigten Abwassers.
Larissa: Pflanzenschutzmittel waren mit rund 55 % die dominierende Stoffgruppe, gefolgt von Reifenadditiven mit rund 27 %.
Arzneimittel, industrielle Chemikalien und Tenside trugen in der zusammenfassenden Betrachtung der beiden Standorte jeweils deutlich geringere Anteile bei.
Inhaltsstoffe aus Körperpflegeprodukten wurden zwar nachgewiesen, ihre Konzentrationen gingen während der konventionellen Abwasserbehandlung jedoch deutlich zurück.
Die Autoren betonen, dass nicht allein die Konzentration oder Anzahl nachgewiesener Stoffe entscheidend ist, sondern insbesondere deren Beitrag zur ökotoxikologischen Gesamtbelastung.
Bedeutung für die Kosmetikindustrie
Nach der KARL sollen Hersteller von Arzneimitteln und kosmetischen Mitteln mindestens 80 % der Kosten für die zusätzliche Entfernung von Mikroschadstoffen einschließlich der Überwachung tragen.
Die neue Studie verdeutlicht, dass andere Stoffgruppen einen erheblichen Anteil an der ökotoxikologischen Belastung kommunaler Abwässer haben können. Zwar lassen sich die Ergebnisse zweier Kläranlagen nicht unmittelbar auf die gesamte EU übertragen, sie liefern jedoch wichtige Argumente für eine wissenschaftlich fundierte Überprüfung der bisherigen Kostenverteilung.
ICADA begrüßt, dass die Frage einer verursachergerechten und verhältnismäßigen Finanzierung nun auch auf Ebene des EU-Wettbewerbsfähigkeitsrates aufgegriffen wird. Die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse unterstreichen die Bedeutung einer umfassenden Bewertung der tatsächlichen Beiträge verschiedener Branchen zur Abwasserbelastung.