Erleichterungen bei der EmpCo
Die von ICADA bereits am 24. September 2026 angekündigten Erleichterungen für Bestandsprodukte im Rahmen der EmpCo-Richtlinie wurden am 16. Oktober 2026 verabschiedet. Mit dem neuen § 15b UWG soll verhindert werden, dass bereits vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebrachte Produkte aufgrund der neuen Anforderungen unverhältnismäßig zurückgerufen, umetikettiert oder vernichtet werden müssen.
Wichtig: Die Regelung stellt weder eine generelle Abverkaufsfrist noch einen pauschalen Bestandsschutz dar. Vielmehr ist bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit vorgesehen. Dabei sind insbesondere die Schwere des Verstoßes, bereits ergriffene Korrekturmaßnahmen sowie die wirtschaftlichen und ökologischen Folgen zu berücksichtigen. Die bis zum 26. September 2028 befristete Sonderregelung betrifft ausschließlich Waren, die bereits vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden. Sie erlaubt insbesondere nicht, vorhandene Verpackungsbestände weiterhin unverändert für neu in Verkehr gebrachte Produkte zu verwenden.