Vereinfachtung des Tätowierungsmittelrechts
Für die Tattoo-Branche besonders relevant sind die geplanten Änderungen der Tätowierungsmittel-Verordnung.
Ziel ist vor allem der Abbau nationaler Doppelregelungen. Mehrere bisherige nationale Vorschriften und Anlagen sollen entfallen, da die Anforderungen inzwischen weitgehend durch das europäische Chemikalienrecht, insbesondere REACH, geregelt werden. Gleichzeitig werden Kennzeichnungsvorgaben vereinfacht und an die bestehenden EU-Regelungen angepasst. Künftig sollen die erforderlichen Angaben gut lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache auf Behältnis und Verpackung angebracht sein. Auch Verweise im Ordnungswidrigkeitenrecht werden entsprechend aktualisiert.
ICADA-Bewertung
Die Änderungen dienen überwiegend der Rechtsbereinigung und dem Bürokratieabbau. Materielle Anforderungen an die Sicherheit von Tätowierungsmitteln werden dadurch nicht abgesenkt, vielmehr sollen nationale Vorschriften an das inzwischen umfassende europäische Chemikalienrecht angepasst werden.