REACH: Silberchlorid – Vorschlag zur harmonisierten Einstufung (CLH) | Strengere Regeln gegen Umweltkriminalität beschlossen
Die schwedische Behörde hat am 26. April 2026 bei der Europäische Chemikalienagentur einen Vorschlag zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Silberchlorid eingereicht.
Eine öffentliche Kommentierung ist bis zum 26. Juni 2026 möglich. Der Vorschlag umfasst mehrere Gefahrenklassen, darunter unter anderem Hautsensibilisierung, mögliche erbgutverändernde und krebserzeugende Wirkungen sowie Umweltgefährdungen. Das Verfahren läuft im Rahmen des CLH-Prozesses nach der CLP-Verordnung. Dabei können interessierte Kreise während der Konsultationsphase Stellung nehmen und relevante Daten einreichen.
Silberchlorid wird unter anderem in kosmetischen Anwendungen eingesetzt. Die vorgeschlagene Einstufung kann daher Auswirkungen auf seine zukünftige Verwendung in Kosmetikprodukten haben.
Strengere Regeln gegen Umweltkriminalität beschlossen
Die Bundesregierung will Umweltverbrechen künftig deutlich härter bestrafen. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf verabschiedet, der höhere Strafmaße, erweiterte Ermittlungsbefugnisse und strengere Geldbußen für Unternehmen vorsieht. Künftig drohen bei besonders schweren Fällen – etwa bei katastrophalen Umweltschäden oder organisierter Kriminalität – Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Gleichzeitig sollen Ermittlungsbehörden mehr Möglichkeiten erhalten, etwa durch verdeckte Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung.
Auch Unternehmen geraten stärker in den Fokus: Die Höchstgrenzen für Geldbußen sollen deutlich steigen – auf bis zu 40 Millionen Euro bei vorsätzlichen Verstößen. Zudem wird erstmals das Inverkehrbringen umweltschädlicher Produkte strafrechtlich erfasst. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung neuer EU-Vorgaben. So wird künftig auch das „Ökosystem“ als schützenswertes Gut im Strafrecht verankert. Darüber hinaus werden neue Formen von Umweltbeeinträchtigungen, etwa durch Lärm oder Wärme, ausdrücklich einbezogen.