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EU-Kommission veröffentlicht FAQ zur EMPCO-Richtlinie | EU-Kommission zieht Einwände gegen Anpassung des Verpackungsgesetzes zurück

EU-Kommission veröffentlicht FAQ zur EMPCO-Richtlinie – erste Orientierung für Unternehmen zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen

Die Europäische Kommission hat ein neues Fragen-und-Antworten-Dokument (Q&A) zur EMPCO-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825 veröffentlicht. Die Abkürzung EMPCO steht für Empowering Consumers for the Green Transition und bezeichnet die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Achtung die Kommission verwendet die Abkürzung ECGT für die EMPCO Richtlinie).
 
Mit der EMPCO-Richtlinie werden die Vorschriften der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) sowie der Verbraucherrechterichtlinie (CRD) gezielt angepasst. Sie wurde im deutschen UWG umgesetzt.

Für die Kosmetikbranche sind die neuen Regelungen besonders relevant. Die EMPCO-Richtlinie verschärft die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung und richtet den Fokus verstärkt auf die Verwendung von Green Claims, Nachhaltigkeitskennzeichnungen und Umweltaussagen. Unternehmen sollten daher ihre Werbeaussagen sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass diese eindeutig, nachvollziehbar und ausreichend belegt sind.

Die nun veröffentlichten FAQ sollen eine möglichst einheitliche Anwendung der neuen Vorschriften unterstützen, bis die Europäische Kommission ihre bestehenden Leitlinien zur UCPD und CRD aktualisiert hat. Nach Angaben der Kommission erfolgt die Überarbeitung der Leitlinien zu einem späteren Zeitpunkt, da die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten derzeit noch läuft und zunächst praktische Erfahrungen gesammelt werden sollen.

Die Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass das Q&A-Dokument keine rechtsverbindliche Auslegung der Richtlinie darstellt. Eine verbindliche Interpretation des europäischen Rechts kann ausschließlich durch den Europäischen Gerichtshof erfolgen. Ebenso bleiben die nationalen Behörden und Gerichte für die Durchsetzung der Vorschriften zuständig. Die neuen Vorschriften werden ab dem 27. September 2026 anwendbar sein. 
 

Deutschland: EU-Kommission zieht Einwände gegen Anpassung des Verpackungsgesetzes zurück

Die Europäische Kommission hat ihre zuvor erhobenen Einwände gegen die deutsche Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zurückgezogen. Damit endet die verlängerte Stillhaltefrist im TRIS-Verfahren, wodurch das Risiko einer zeitlichen Lücke zwischen dem Geltungsbeginn der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und den erforderlichen nationalen Umsetzungsregelungen deutlich reduziert wird.

Die Kommission hatte insbesondere bestimmte Begriffsdefinitionen im deutschen Gesetzentwurf sowie Regelungen zum Herstellerregister kritisiert. Nach Auffassung der Kommission bestand die Gefahr, dass nationale Vorgaben mit den harmonisierten Anforderungen der PPWR kollidieren könnten.

Die Bundesregierung verteidigte die vorgesehenen Regelungen jedoch mit dem Argument, dass es sich teilweise um notwendige nationale Definitionen handele oder um Bereiche, die durch die PPWR nicht vollständig harmonisiert seien. Zudem wurde auf die weiterhin wichtige Funktion des nationalen Verpackungsregisters verwiesen, solange die auf EU-Ebene vorgesehene Registrierungsplattform noch nicht verfügbar ist.

Mit der Rücknahme der Einwände scheint die Kommission diese Argumentation akzeptiert zu haben. Für Unternehmen entlang der Verpackungswertschöpfungskette bedeutet dies voraussichtlich mehr Planungssicherheit bei der Umsetzung der neuen PPWR-Anforderungen.

Ob die Novelle des Verpackungsgesetzes nun wie vorgesehen am 12. August 2026 in Kraft treten wird, hängt von den noch ausstehenden nationalen Gesetzgebungsschritten ab.