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Klage gegen EU-Kommunalabwasserrichtlinie | Webinare ECHA und ICCS

 

EuGH befasst sich mit Klage gegen EU-Kommunalabwasserrichtlinie

Nach der im Oktober 2025 eingereichten Anfechtungsklage gegen die geplante nationale Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) in irisches Recht hat der Irish High Court am 20. Mai 2026 sein Urteil vorgelegt. In der Klage wird geltend gemacht, dass die Richtlinie selbst ungültig sei und der irische Staat daher nicht berechtigt sei, diese umzusetzen. Die Klage stützt sich dabei auf eine Besonderheit des irischen Rechts.

Der Irish High Court hat beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gemäß Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Konkret betreffen die Vorlagefragen unter anderem:

  • den Ausschluss anderer Verursacher von Mikroschadstoffen von der vorgesehenen Kostenbeteiligung,

  • die Einbeziehung sämtlicher Humanarzneimittel in Anhang III der Richtlinie und mögliche Auswirkungen auf Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln,

  • die fehlende Differenzierung zwischen Herstellern von Humanarzneimitteln und Kosmetikprodukten bei der Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR),

  • die kurzen Umsetzungsfristen trotz regulatorischer Anforderungen und notwendiger Vorlaufzeiten für Produktanpassungen,

  • die angenommene Unterschätzung der Kosten der Quartärbehandlung sowie möglicher Auswirkungen auf Arzneimittelpreise und Versorgung,

  • sowie die aus Sicht der Kläger unzureichende Begründung für die Auferlegung von mindestens 80 % der Kosten der Quartärbehandlung auf Hersteller pharmazeutischer und kosmetischer Produkte.

Damit ist neben der bereits anhängigen Dringlichkeitsklage Polens nun ein weiteres Verfahren eines Mitgliedstaats gegen die UWWTD beim EuGH anhängig. Darüber hinaus haben zahlreiche Unternehmenskläger, deren Klagen in erster Instanz erfolglos geblieben waren, Rechtsmittel beim EuGH eingelegt. Der Europäische Gerichtshof wird sich daher voraussichtlich umfassend mit den inhaltlichen und rechtlichen Fragen der UWWTD befassen müssen.
 

Aufzeichnungen der Webinare der ECHA  und des ICCS verfügbar

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b) Für Sicherheitsbewerter:
Das ICCS stellt das Webinar mit dem Titel  ICCS BPG Skin sensitization: safety assessment using NAMS dor substance in cosmetics and Personal care products“ auf Ihrer Education-Website zur Verfügung.