Orientierung zur EMPCO-Richtlinie
Kurz vor dem Geltungsbeginn der Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT)-Richtlinie oder auch EMPCO-Richtlinie am 27. September 2026 hat das europäische Consumer Protection Cooperation (CPC) Network (CPC) eine gemeinsame Orientierung zum Umgang mit sogenannten „Old Stock“-Situationen veröffentlicht. Das Dokument soll einen einheitlichen Vollzug der neuen Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten unterstützen und beschreibt, wie Verbraucherbehörden mit Produkten und Verpackungen umgehen können, die bereits vor dem Anwendungsbeginn der ECGT hergestellt oder in Verkehr gebracht wurden und noch Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen enthalten.
Das CPC stellt klar, dass Altbestände keine generelle Ausnahme von den neuen Anforderungen darstellen. Unternehmen sind vielmehr verpflichtet, ihre Umweltkommunikation ab dem 27. September 2026 an die ECGT/EMPCO anzupassen. Gleichzeitig erkennen die Behörden an, dass es bei bereits produzierten Verpackungen oder langlebigen Produkten zu echten Übergangsschwierigkeiten kommen kann. In solchen Fällen soll der Vollzug verhältnismäßig erfolgen. Berücksichtigt werden können beispielsweise vorhandene Verpackungsbestände, lange Lager- oder Produktlaufzeiten sowie bereits ausgelöste Produktions- oder Bestellprozesse. Statt unmittelbar Sanktionen zu verhängen, sollen zunächst Beratung, Korrekturmaßnahmen und angemessene Umstellungsfristen im Vordergrund stehen. Das Dokument weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass eine Vernichtung oder ein Rückruf von Altbeständen allein aufgrund der neuen Green-Claim-Vorgaben regelmäßig unverhältnismäßig sein kann.
Für Unternehmen besonders wichtig: Das Dokument ist keine rechtsverbindliche Auslegung der ECGT-Richtlinie und bindet ausschließlich die beteiligten Verbraucherbehörden im Rahmen ihrer Vollzugspraxis. Es bietet keinen Schutz vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Wettbewerber oder klagebefugte Verbände, wie beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe. Unternehmen sollten daher ihre Umweltwerbung und Nachhaltigkeitsaussagen möglichst frühzeitig an die neuen Anforderungen anpassen und ihre Umstellungsmaßnahmen sorgfältig dokumentieren.
Trotz seines unverbindlichen Charakters besitzt das Papier eine hohe praktische Relevanz. Erstmals legen die europäischen Verbraucherbehörden darin gemeinsam dar, nach welchen Grundsätzen sie den Übergang auf die neuen ECGT-Vorgaben vollziehen wollen. Für Unternehmen bietet das Dokument damit eine wichtige Orientierung bei der Planung und Dokumentation ihrer Compliance-Maßnahmen.