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EP Entscheidung zur Vereinfachung Omnibus VI | Erinnerung: Mikroplastik- Berichtspflicht bis 31. Mai

EP Entscheidung zur Vereinfachung Omnibus VI

Am 29. April 2026 hat das Europäisches Parlament über das sogenannte Omnibus VI-Paket abgestimmt. Dabei geht es um die Vereinfachung von Vorschriften für chemische Produkte (CLP Verordnung/Kosmetik/Düngemittel).

Das Parlament hat den gemeinsamen Bericht seiner Ausschüsse für Umwelt (ENVI) und Binnenmarkt (IMCO) angenommen. Damit hat es seine Position festgelegt und ist nun bereit, in Verhandlungen mit dem Rat der EU (sogenannte Triloge) einzutreten. In der Abstimmung wurde der Bericht mit großer Mehrheit angenommen (540 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen, 45 Enthaltungen). Zusätzliche Änderungsanträge wurden zwar eingebracht, fanden aber keine Mehrheit. Inhaltlich unterstützen die Abgeordneten viele Vorschläge der Europäische Kommission, nehmen jedoch in einigen Punkten Änderungen vor:

a) CLP Verordnung
Bei der CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien lehnen sie eine Abschwächung der Etikettierung ab. Wichtige Informationen sollen weiterhin gut lesbar sein. Außerdem soll wieder eine Telefonnummer des Lieferanten auf dem Etikett stehen. Die Kommission soll zudem prüfen, ob es für kleine Verpackungen (10–125 ml) vereinfachte Kennzeichnungsvorgaben geben kann. Werbung für gefährliche Stoffe soll künftig verpflichtend Warnhinweise enthalten.

b) Kosmetikverordnung
Im Bereich der Kosmetikverordnung sprechen sich die Abgeordneten gegen eine Lockerung bei krebserregenden Stoffen (CMR) aus. Sie wollen vielmehr strengere Regeln: Solche Stoffe sollen schneller vom Markt verschwinden, und Ausnahmen – etwa bei Aufnahme über Einatmen oder Verschlucken – werden abgelehnt. Zudem sollen Kosmetikprodukte mit Nanomaterialien weiterhin gemeldet werden müssen. Für Online-Verkäufe fordern die Abgeordneten klare Verbraucherinformationen, etwa zu Inhaltsstoffen und Haltbarkeit. Darüber hinaus sollen die Kriterien für sichere Alternativen zu schädlichen Chemikalien klarer gefasst werden.

Mit dem Beschluss hat das Parlament offiziell den Start der Verhandlungen mit dem Rat freigegeben. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde veröffentlicht.
 

Erinnerung: Mikroplastik- Berichtspflicht bis 31. Mai

Nach der Mikroplastik-Beschränkung müssen berichtspflichtige Unternehmen ihre Daten erstmals im Jahr 2026 einreichen. Die Frist dafür ist der 31. Mai 2026. In den Berichten müssen die geschätzten Mikroplastik-Emissionen für das Jahr 2025 angegeben werden. Die Berichte werden mit der Software IUCLID erstellt und anschließend über REACH-IT bei der Europäische Chemikalienagentur eingereicht.

Die ECHA hat ihre Leitlinien sowie das IUCLID-Handbuch aktualisiert. Hintergrund sind neue Funktionen in der aktuellen IUCLID-Version. Für die Mikroplastik-Berichterstattung betreffen die Änderungen insbesondere:

  • die Möglichkeit, bestehende Dossiers zu aktualisieren

  • ein angepasstes Format zur Meldung von Emissionen

Ein aktualisiertes Video-Tutorial soll in Kürze folgen.

Weitere Informationen finden sich auf der Mikroplastik-Themenseite der Europäische Chemikalienagentur sowie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.