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Entwaldungsverordnung - neuer Leitfaden | Stopp der geplanten REACH-Reform

 

I. Entwaldungs-VO neue Leitlinien, erweiterer Anwendungsbereich

Die Europäische Kommission hat einen aktualisierten Leitfaden, ein erweitertes FAQ-Dokument, mit aktualisierten EUDR Infographiken mit praktischen Beispielen unterschiedliche Lieferkettenszenarien sowie den Entwurf eines delegierten Rechtsaktes zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht.

Insbesondere die Infographiken lassen sehr gut verstehen, welche Verantwortlichkeiten wer/wann/wie hat und zeigen gute Beispiele auf. Ziel ist es, die Umsetzung weiter zu vereinfachen und gleichzeitig bestehende Lücken entlang der Lieferketten zu schließen. Im Mitgliederbereich unter Information finden Sie das Beispiel Palmöl aus dem Leitfaden der EU in Deutsch übersetzt. Hier können Sie nachlesen, welche Pflichten Sie haben.

Der Entwurf des delegierten Rechtsaktes sieht vor, eine Vielzahl von Palmöl-Derivaten neu in den Anwendungsbereich aufzunehmen – darunter:

  • Fettalkohole (z. B. Lauryl-, Cetyl-, Stearylalkohol)

  • Glycerin

  • chemisch modifizierte Öle

  • Amide, Amine und quaternäre Verbindungen

  • Polyether und weitere Spezialchemikalien

bestimmte feste Seifenprodukte.

Eine übersichtliche Tabelle mit allen Änderungen (neu / bestehend / ausgenommen) finden ICADA-Mitglieder im internen Bereich unter Information aktuelle Branchenthemen.

Nach der Überarbeitung der EUDR durch Parlament und Rat im Dezember 2025 gelten folgende Fristen:

  • ab 30. Dezember 2026: große und mittlere Unternehmen

  • ab 30. Juni 2027: Kleinst- und kleine Unternehmen (KMU)

Auch wenn die EUDR in der Branche oft kritisch diskutiert wird, zeigt sich zunehmend:

  • Die Verordnung ist ein zentrales Instrument zur Reduktion globaler Entwaldung

  • Sie schafft mehr Transparenz entlang internationaler Lieferketten

  • und stärkt langfristig nachhaltige Beschaffungssysteme

Der Entwurf steht derzeit zur öffentlichen Konsultation – eine Kommentierung ist noch bis zum 1. Juni 2026 möglich. Beteiligen Sie sich and der Umfrage zur EUDR. Schreiben Sie uns ihre Meinung oder schreiben Sie direkt im Portal der EU. 

 

II. EU-Kommission stoppt geplante REACH-Reform

Die Europäische Kommission hat überraschend angekündigt, die lange erwartete Überarbeitung der europäischen Chemikalienverordnung REACH vorerst nicht weiterzuverfolgen. Die Entscheidung markiert einen deutlichen Kurswechsel in der europäischen Chemikalienpolitik. Noch im Arbeitsprogramm 2025 der EU-Kommission, das am 11. Februar 2025 veröffentlicht wurde, war eine umfassende Reform der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) angekündigt worden. Ziel der geplanten Revision war nach Angaben der Kommission insbesondere die „Vereinfachung“ bestehender Regelungen im Rahmen der Strategie für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit Europas.

Im Juli 2025 hatte die Kommission zudem bestätigt, dass die Überarbeitung Bestandteil des „European Chemicals Industry Action Plan“ sei. Branchenvertreter und Umweltorganisationen hatten daher mit einem konkreten Gesetzesvorschlag im vierten Quartal 2025 gerechnet.

Reform seit Jahren in Vorbereitung
Die letzte umfassende Bewertung der REACH-Verordnung erfolgte bereits im Jahr 2018. Damals kam die EU zu dem Ergebnis, dass REACH grundsätzlich wirksam sei, gleichzeitig jedoch Verbesserungsbedarf bei Effizienz, Vereinfachung und Bürokratieabbau bestehe. Bereits während der vorherigen Legislaturperiode der EU-Kommission war eine Reform angekündigt, später jedoch mehrfach verschoben worden.

Zusätzliche Einblicke in die geplanten Änderungen wurden im Oktober 2024 öffentlich, nachdem die Kommission infolge eines Ombudsmann-Verfahrens interne Dokumente, darunter einen Folgenabschätzungsbericht und die Stellungnahme des Regulatory Scrutiny Board, veröffentlichen musste.

Umfangreiche Änderungen vorgesehen
Noch Anfang April 2025 hatte die EU-Kommission auf der 54. Sitzung der zuständigen REACH- und CLP-Behörden (CARACAL-54) konkrete Reformvorschläge vorgestellt und mit Stakeholdern diskutiert. Zu den geplanten Maßnahmen gehörten unter anderem:

  • Einführung einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer für Chemikalienregistrierungen

  • Erweiterte Befugnisse der Europäischen Chemikalienagentur ECHA zur Aufhebung nicht konformer Registrierungen

  • Verpflichtende Aktualisierung von Dossiers nach SVHC-Einstufungen oder harmonisierten Klassifizierungen

  • Digitalisierung der Lieferkettenkommunikation, einschließlich digitaler Sicherheitsdatenblätter und Anbindung an den Digital Product Passport (DPP)

  • Einheitlichere Durchsetzung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten durch EU-weite Prüf- und Auditmechanismen

  • Anpassungen und Streichungen mehrerer REACH-Anhänge

  • Einführung eines „Mixture Assessment Factor“ (MAF), um kombinierte Chemikalienexpositionen besser zu berücksichtigen

  • Präzisierungen beim sogenannten Generic Restriction Approach (GRA)

Unsicherheit für Industrie und Umweltpolitik
Die Entscheidung, die Reform nun doch nicht weiterzuführen, sorgt sowohl in der Chemieindustrie als auch bei Umweltverbänden für Unsicherheit. Während Teile der Industrie zusätzliche zunächst regulatorische Belastungen befürchten, hatten Umweltorganisationen auf strengere Vorgaben für gefährliche Stoffe gehofft.

Offen bleibt nun, ob die EU-Kommission einzelne Elemente der geplanten Reform in anderen Gesetzesinitiativen aufgreifen wird oder ob die bestehende REACH-Verordnung in ihrer aktuellen Form bestehen bleibt. Dieses Schicksal kann im übrigen auch der Reform der Kosmetikverordnung blühen. Bleibt abzuwarten wie der Bericht über die Verordnung ausfällt und wie darüber entschieden wird.