EU Parlament fordert neue Prüfung der Abwasserrichtlinie
Das Europäische Parlament hat am 18. Juni 2026 eine Entschließung zur Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (UWWTD) verabschiedet.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Kosten der neuen vierten Reinigungsstufe („Quaternary Treatment“) zur Entfernung von Mikroschadstoffen finanziert werden sollen und welche Auswirkungen dies auf die Versorgung mit Arzneimitteln haben könnte.
Parlament hält am Verursacherprinzip fest
Das Parlament bekräftigt seine Unterstützung für die Umweltziele der Richtlinie und betont, dass Mikroschadstoffe eine zunehmende Gefahr für Umwelt, Ökosysteme und die menschliche Gesundheit darstellen. Die Einführung einer zusätzlichen Reinigungsstufe in Kläranlagen wird ausdrücklich als notwendig angesehen, um Arzneimittelrückstände, hormonaktive Stoffe und andere schwer abbaubare Verunreinigungen aus dem Abwasser zu entfernen.
Dabei verweist das Parlament erneut auf das Verursacherprinzip. Die Kosten der zusätzlichen Abwasserreinigung sollen nicht von Steuerzahlern oder Wasserverbrauchern getragen werden, sondern von den Branchen, die wesentlich zur Belastung des Abwassers beitragen.
Kosmetik- und Pharmabranche weiterhin im Fokus
Nach den bisherigen Analysen der Europäischen Kommission und der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) stammen die größten Anteile schwer biologisch abbaubarer Mikroschadstoffe aus Arzneimitteln und Kosmetika. Daher sieht die Richtlinie vor, dass diese Branchen mindestens 80 % der Kosten für die vierte Reinigungsstufe übernehmen.
Allerdings weist das Parlament darauf hin, dass die Zuordnung von rund 92 % der Schadstofffracht zu Pharma- und Kosmetikprodukten wissenschaftlich und methodisch zunehmend hinterfragt wird. Insbesondere aus Deutschland und Spanien wurden deutlich höhere Kostenschätzungen als in den Berechnungen der Kommission vorgelegt.
Neue Folgenabschätzung bis Ende 2026
Vor diesem Hintergrund fordert das Parlament die Kommission auf, bis Ende 2026 eine neue Folgenabschätzung vorzulegen. Diese soll:
die tatsächlich im kommunalen Abwasser vorhandenen Stoffe ermitteln,
die Kosten der vierten Reinigungsstufe neu bewerten,
die Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den betroffenen Branchen überprüfen und
die Auswirkungen auf Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit von Arzneimitteln untersuchen.
Sollte die Studie erhebliche Risiken für die Versorgung mit kritischen oder generischen Arzneimitteln aufzeigen, fordert das Parlament die Kommission ausdrücklich auf, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Als mögliche Maßnahme wird sogar eine vorübergehende Aussetzung der Herstellerverantwortung (EPR) genannt.
Forderung nach „Stop the Clock“
Besonders bemerkenswert ist die Forderung des Parlaments nach einem vorübergehenden Aussetzen („Stop the Clock“) der EPR-Regelungen sowie der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen, bis die neue Studie abgeschlossen und bewertet wurde.
Gleichzeitig betont das Parlament jedoch, dass die Grundprinzipien der Richtlinie unverändert gelten und die Finanzierung der Abwasseraufbereitung langfristig nicht zulasten der öffentlichen Haushalte erfolgen soll.
Bedeutung für die Kosmetikbranche
Für die Kosmetikindustrie enthält die Entschließung ein gemischtes Signal. Einerseits wird die bisherige Zuordnung der Branche als wesentlicher Verursacher von Mikroschadstoffen nicht aufgehoben. Andererseits erkennt das Parlament ausdrücklich an, dass die wissenschaftlichen Grundlagen und Kostenschätzungen weiter überprüft werden müssen.
Die kommenden Monate dürften daher entscheidend werden. Insbesondere die angekündigte Folgenabschätzung der Kommission könnte erheblichen Einfluss auf die zukünftige Ausgestaltung der Herstellerverantwortung und die Kostenverteilung zwischen den betroffenen Branchen haben. Für Unternehmen der Kosmetikbranche empfiehlt es sich daher, die weiteren Entwicklungen auf EU-Ebene genau zu verfolgen.