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Konsultation zur Beschränkung von Octocrylen

ECHA eröffnet Konsultation zum SEAC-Entwurf für die Beschränkung von Octocrylen

 

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 17. Juni 2026 eine 60-tägige öffentliche Konsultation zum Entwurf der Stellungnahme ihres Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) zur geplanten Beschränkung von Octocrylen eröffnet. Die Konsultation läuft bis 17. August 2026.

Hintergrund ist der von Frankreich eingereichte REACH-Beschränkungsvorschlag. Ziel ist es, die Einträge zum sozioökonomischen Nutzen und zu den Auswirkungen einer möglichen Beschränkung zu überprüfen. Anders als die Bewertung der Risiken für Mensch und Umwelt (RAC) befasst sich der SEAC insbesondere mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen einer Regulierung sowie der Verfügbarkeit geeigneter Alternativen.

Bereits im ursprünglichen Beschränkungsvorschlag wurde empfohlen, Octocrylen in kosmetischen Mitteln ab einer Konzentration von 0,001 % (w/w) zu verbieten. Begründet wird dies mit den Umweltgefahren des UV-Filters, insbesondere seiner Persistenz sowie möglichen Auswirkungen auf aquatische Ökosysteme. Das derzeitige Konsultationsverfahren betrifft nicht mehr den eigentlichen Beschränkungsvorschlag, sondern den vom SEAC erarbeiteten Entwurf seiner sozioökonomischen Bewertung.

Unternehmen, Verbände und andere interessierte Kreise haben nun die Möglichkeit, zusätzliche Informationen oder Stellungnahmen einzureichen. Nach Abschluss der Konsultation wird der SEAC seine endgültige Stellungnahme verabschieden. Anschließend wird die Europäische Kommission auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertungen von RAC und SEAC über das weitere Gesetzgebungsverfahren entscheiden. Wenn Sie Octocylen weiterhin verwenden wollen, wäre es wichtig, wenn folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wie viele Produkte müssten reformuliert werden?

  • Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten je Reformulierung?

  • Wie lange dauert die Entwicklung einschließlich Stabilitäts-, SPF-, UVA- und Wasserfestigkeitstests?

  • Gibt es Formulierungen, die ohne Octocrylen bislang nicht erfolgreich reformuliert werden konnten?

  • Welche zusätzlichen Rohstoffe oder Lösungsmittel sind erforderlich?

  • Welche Auswirkungen hätte ein Grenzwert von 0,001 % gegenüber    0,01 %?

  • Welche besonderen Belastungen ergeben sich für KMU (Personal, Budget, Marktrücknahmen)?

Um hier etwas zu erreichen, sind konkrete Daten von Nöten, ohne diese Sie selbst oder ICADA als Ihr Verband keine Stellungnahme einreichen kann.

Weitere Informationen und Möglichkeit zur Stellungnahme finden Sie hier.