ECHA aktualisiert Video-Tutorial zur Berichterstattung über Mikroplastik
Damit erhalten betroffene Unternehmen eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Erstellung und Aktualisierung ihrer Berichte in der aktuellen IUCLID-Version.
Hintergrund ist die Berichtspflicht nach der REACH-Beschränkung für synthetische Polymermikropartikel. Unternehmen, die im Jahr 2026 berichtspflichtig sind, mussten ihre Berichte über die geschätzten Mikroplastikfreisetzungen des Jahres 2025 bis zum 31. Mai 2026 über das System REACH-IT bei der ECHA einreichen. Die Berichte werden mithilfe der Software IUCLID erstellt.
Bereits im April 2026 hatte die ECHA ihre Leitlinien sowie das IUCLID-Handbuch an die aktuelle Softwareversion angepasst. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
die Möglichkeit, bereits eingereichte Dossiers zu aktualisieren,
ein angepasstes Format für die Berichterstattung über Emissionen sowie
entsprechende Erläuterungen in den überarbeiteten Leitfäden.
Das nun veröffentlichte Video-Tutorial berücksichtigt diese Änderungen und erläutert insbesondere die neue Funktion zur Aktualisierung bestehender Dossiers. Dadurch soll die Berichterstattung künftig einfacher und einheitlicher erfolgen.
Hinweis für die Kosmetikbranche:
Auch Hersteller kosmetischer Produkte sollten die Weiterentwicklungen aufmerksam verfolgen. Die jährliche Berichterstattung über Mikroplastikfreisetzungen wird für zahlreiche Unternehmen zu einer wiederkehrenden Compliance-Aufgabe. Eine frühzeitige Einarbeitung in die aktualisierten IUCLID-Funktionen kann den Aufwand bei künftigen Meldungen deutlich reduzieren.