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Urteil

EU Normen in Zukunft frei zugänglich

Anfang März 2024 hat der EuGH entschieden, dass europäische harmonisierte technische Normen (HTN), die Standards für Produkte festlegen, frei zugänglich sein müssen, da sie Teile des Unionrechts sind (Urt. v. 05.03.2024, Az. C-588/21 P Streitfall um eine EU Norm für Spielzeugsicherheit).

 

Das Gericht betonte, dass der Bürger die HTN kennen müssen um zu beurteilen, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung tatsächlich die Anforderungen einer HTN erfüllt.

Allerdings ist nicht geklärt, ob HTN urheberrechtlich geschützt sind. Falls dies der Fall wäre, könnte der öffentliche Zugriff auf ein Dokument nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang zu EU-Dokumenten (sogenannte Transparenzverordnung ) verweigert werden, wenn der Schutz geschäftlicher Interessen einer natürlichen oder juristischen Person durch die Verbreitung beeinträchtigt würde. Es sei denn, es besteht ein überwiegendes Interesse an der Verbreitung.

Der EuGH hat in seinem Urteil ausdrücklich offengelassen, ob HTN urheberrechtlich geschützt sind. Denn laut dem EuGH bestehe an dem Zugang zu HTN ein überwiegendes öffentliches Interesse - unabhängig von der Frage nach dem Urheberrecht.

Das Urteil stellt nun das gesamte europäische System der freiwilligen technischen Normung zur Disposition. Aktuell werden Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Zivilgesellschaft von den nationalen Normungsorganisationen (in Deutschland DIN) entsendet, um die HTN zu erarbeiten. Die Finanzierung der Normungsorganisationen basiert auf dem Verkauf der HTN, was bei einer freien Zugänglichkeit nicht mehr möglich sein würde. Es ist zurzeit noch nicht klar, wie sich das Urteil auswirken wird.