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Titanoxid - WHO und JECFA sehen weniger Risiko als die EU

In der EU ist der Verkauf von Lebensmitteln mit Titandioxid (E171) schon seit August 2022 untersagt, weil – laut BVL – eine erbgutschädigende Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Am 24. November 2023 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem gemeinsamen Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) eine Bewertung zu den gesundheitlichen Auswirkungen veröffentlicht. Hier der Bericht

Der JECFA stellte fest, dass INS171 nur schlecht vom Magen-Darm-Trakt aufgenommen wird, die orale Bioverfügbarkeit beim Menschen sehr gering ist. Des Weiteren gäbe es keine Hinweise auf karzinogene, reproduktive oder entwicklungstoxische Wirkungen nach langfristiger Exposition bei Tieren. 

Ferner gäbe es keine epidemiologischen Studien zum Zusammenhang zwischen INS171 und den Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Bisherige Forschungsergebnisse in Bezug auf Genotoxizitätsrisiken wurden geprüft und die Beweisführung als unzureichend erklärt. Weitere Forschung und valide Testmethoden, die auf Partikelgrößen abzielen, seien erforderlich. Der JECFA bestätigte den festgelegten ADI von 1969 als »nicht spezifiziert«. 

Die Kritik an TiO2 in Zahnpasten kann durch diese neue Bewertung infrage gestellt werden, da es keinen klaren Beweis für ein Genotoxizitätsrisiko gibt und Unsicherheiten hinsichtlich der Verteilung der TiO2-Partikelgrößen bestehen. Eine vorschnelle Verunsicherung der Verbraucher ist daher kontraproduktiv und führt zu unnötigen Anpassungen der Standards von kosmetischen Produkten. Selbst der BfR (Bund für Risokobewertung) betont, dass TiO2 dermal über Hautpflegeprodukte nicht aufgenommen wird. Den Bericht lesen Sie hier.