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Neue Unternehmensform „EU Inc“ | Registrierung von Medizinprodukten in EUDAMED | Kanada lockert Meldepflicht für Duftstoffe

Die Europäische Kommission hat im März 2026 mit „EU Inc.“ eine neue Initiative vorgestellt, die laut Factsheet „Choose EU Inc.“

Unternehmensgründungen in Europa deutlich vereinfachen soll. Ziel ist es, Start-ups und innovative Firmen stärker im Binnenmarkt zu halten und ihre Expansion zu erleichtern. Kern des Vorschlags ist ein einheitliches europäisches Gesellschaftsmodell mit vollständig digitalen Prozessen. Unternehmen sollen künftig innerhalb von 48 Stunden und für weniger als 100 Euro gegründet werden können, wobei Daten nur einmal eingereicht werden müssen. 

Das Factsheet hebt zudem hervor, dass „EU Inc.“ Investitionen erleichtern, Mitarbeiterbeteiligungen attraktiver machen und den Zugang zum europäischen Kapitalmarkt verbessern soll. Gleichzeitig bleiben nationale Arbeits- und Sozialstandards bestehen. Hintergrund ist die bislang fragmentierte Rechtslage mit 27 nationalen Systemen, die Unternehmensgründungen oft verzögert und verteuert. Mit einem einheitlichen Rahmen will die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und verhindern, dass Start-ups in andere Märkte wie die USA abwandern.

Registrierung von Medizinprodukten in EUDAMED

Ab dem 28. Mai 2026 müssen neue Produkte verpflichtend in EUDAMED registriert werden, weiter in Verkehr gebrachte Produkte müssen bis zum 28. November 2026 in EUDAMED registriert sein. Die Pflicht zur Registrierung von Produkten im DMIDS entfällt. Das BfArM hat in mehreren Veranstaltungen über den anstehenden Übergang vom Deutschen Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem (DMIDS) zur europäischen Datenbank EUDAMED informiert. Die dazugehörigen Präsentationsfolien sind auf der Website des BfAM abrufbar.

Kanada lockert Meldepflicht für Duftstoffe in Kosmetik, aber Angabe auf Etikett

Die kanadische Gesundheitsbehörde Health Canada hat am 6. März 2026 neue Vorgaben für Duftstoffe in Kosmetikprodukten veröffentlicht. Ziel ist es, die Meldung für Unternehmen zu vereinfachen und gleichzeitig die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen. Künftig müssen Hersteller bei der Cosmetic Notification Form in vielen Fällen keine genauen Konzentrationsangaben für bestimmte Duftstoff-Allergene mehr machen.
👉 Ausnahme: Wenn spezielle Grenzwerte auf der „Hotlist“ gelten, bleiben genaue Angaben verpflichtend. Aber ab dem 12. April 2026 müssen die Duftstoff-Allergene auf dem Produktetikett angegeben werden, wenn sie enthalten sind über:

  • 0,001 % (Leave-on-Produkte, z. B. Cremes)

  • 0,01   % (Rinse-off-Produkte, z. B. Shampoo)

Es gibt einen offiziellen Leitfaden.