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Neues zu Methylmethacrylat (MMA) und PFAS-Chemikalien


Methylmethacrylat (MMA)
Seit letzter Woche (KW38) ist die Stellungnahme des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) zu MMA auf der ECHA Website verfügbar. RAC beharrt auf der Einstufung von MMA als „Respiration sensibilisierend“, da durch MMA berufsbedingtes Asthma auftreten kann und dies hauptsächlich bei speziellen Gruppen von Anwendern, nämlich im Dental-  und Kosmetiksektor. Bleibt diese Einstufung von MMA, wird es zur Einführung von Arbeitsschutzmaßnahmen kommen.

PFAS-Chemikalien: PFHxA
Mit der Verordnung (EU) 2024/2462 vom 19. 9. 2024 wird der Anhang XVII der Verordnung (EC) No 1907/2006 (REACH) verändert und damit die Verwendung von Undecafluorohexansäure (PFHxA) sowie ihren Salzen und verwandten Substanzen stark eingeschränkt.

Ab dem 10.10.2026 dürfen diese Stoffe in einer in homogenem Material gemessenen Konzentration ab 25 ppb für die Summe der PFHxA und ihrer Salze oder 1000 ppb für die Summe der PFHxA-verwandten Stoffe nicht mehr in kosmetischen Mitteln  in Verkehr gebracht oder verwendet werden. Die anderen von dem Verbot betroffenen Produkte finden Sie hier in der Verordnung.