Mögliches Verbot von Octocrilen
Aufgrund seiner potenziellen Umweltauswirkungen besteht die Möglichkeit, dass Octocrilen über eine Änderung der REACH-Verordnung in Zukunft verboten werden könnte.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass – ausgehend einer Initiative der französischen Behörden – die ECHA (europäische Chemikalienagentur) dazu aufgerufen hat, bis zum 10.01.2024 Daten zu Octocrilen (CAS 6197-30-4) einzureichen. Diese sollen Teil der Grundlage sein, um über ein Verbot zu entscheiden.
Gesammelt werden Informationen über den gesamten »Lebens-Zyklus« (Herstellung, Einfuhr, Verwendung, Inverkehrbringen), sowie von Möglichkeiten zur Substition und potentientiellen Alternativen der Artikel/Gemische mit Plastisol und kosmetischen Produkten.
Auch sind die sozioökonomischen Auswirkungen bei einem Verbot betrachtenswert und besondere Beachtung finden natürlich gesammelte Umweltdaten zu Emission/Risiken.
Hier der ECHA-Link für Ihre bis zum 10.01.2024 zusammengestellten Daten: echa.europa.eu/de/calls-for-comments-and-evidence
Eine hohe Teilnehmerquote würde vermutlich auch die Resonanz in der EU erhöhen.
Wir machen noch einmal auf unsere Fachtagung am 07.12.2023 aufmerksam. Auch für Nichtmitglieder sind die Gebühren in einem attraktiven Preisniveau, damit dem interessanten Branchentreffen zum Abschluss des Jahres nichts entgegensteht.