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Produktsicherheitsverordnung

Im Mitgliederbereich steht ein korrigiertes Dokument zur Produktsicherheitsverordnung zur Verfügung. Die Korrektur betrifft den Punkt „Bereitstellung einer elektronischen Adresse“. Damit ist eine elektronische Adresse gefordert (E-mail Adresse oder Webseite), unter der Ihre Kundinnen und Kunden die Kontaktmöglichkeiten zu Ihrem Unternehmen findet.
 

Zudem informieren wir Sie heute über die Entwicklungen im UK-Kosmetikrecht. Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich (UK) nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes. Die zum Zeitpunkt der Trennung EU/UK gültige Version der VO 1223/2009 gilt in UK fort, aber als quasi "eingefrorenes" Recht.  Veränderungen des EU-Rechts werden nicht mehr automatisch übernommen, sondern nach eigenen Gutachten modifiziert oder auch gar nicht berücksichtigt. Dadurch wird mit der Zeit der Graben zwischen beiden Rechtssystemen größer, z.B. bei spezifischen Stoff-Regulierungen, d.h. betreffend der Annexe II-VI der EU-VO. Die Cosmetic, Toiletry and Perfumery Association (CTPA) hat die aktuellen Abweichungen erfasst. Der CTPA Vergleich Kosmetikrecht EU/UK  (Stand 09/24) ist im Mitgliederbereich unter Aktuelle Branchenthemen hinterlegt.