EU Seminar zu ESRS / Omnibus VII Act
Omnibus VII Act (Nagelpräparate)
Der Omnibus VII Act ist notifiziert worden. Er stellt die Umsetzung der CMR-Einstufungen aus der 21. ATP 2024/197 vom 19.10.2023 (Deadline 01.09.2025) im Kosmetikrecht dar. Der Entwurf ist im Mitgliederbereich unter Informationen / Kosmetikverordnung hinterlegt. Folgende Stoffe sind für die Kosmetik (Nagelpräparate) relevant:
Dimethyltolylamine (CAS 99-97-8) Carc 1B – zurzeit kein Eintrag im Annex der EU KVO; wird als Polymerisationskatalysator für Acrylatharze eingesetzt und somit bei künstlichen Nagelpräparaten.
Trimethylbenzoyl Biphenylphosphine Oxide (CAS 75980-60) Repr. 1B zurzeit Anhang III Nr. 311 EU KVO, 5% in künstlichen Nagelsystemen, nur für den professionellen Gebrauch mit Warnhinweis Hautkontakt vermeiden, Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen.
Diese Stoffe werden ab dem 01.09.2025 verboten sein.
23. Adaptation to Technical Progress (ATP)
Zudem wurde Ende September die 23. ATP notifiziert. Diese fasst zwecks Aufnahme in Annex VI der CLP-VO, die RAC-Opinion des Jahres 2023 zur harmonisierten Einstufung zusammen. Für Kosmetik relevante Stoffe sind, wie schon im März berichtet: Methyl-2 Octynoate (Anhang III Nr. 89 EU-KVO) und Tanacetum Cinerariifolium Flower Extract, Tetrahydrofurfurylmetacrylate, Ozon, Distickstoffoxid, Iodopropynyl Butylcarbamate und HEMA. Wichtig ist, dass Teebaumöl entgegen der ursprünglichen Absicht nicht von der COM aufgenommen worden ist. Offensichtlich will man neue Studienergebnisse abwarten. Dies ist in jedem Fall ein Lichtblick für die Verteidigung der Substanz auf Chemikalienebene.