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ECHA Kontrolle von Kosmetikprodukten / mögliche Risiken von Haarglättungsmitteln mit Glyoxylsäure / SCCS Gutachten

Am 30. Oktober berichtete die ECHA, dass im Pilotprojekt des ECHA-Durchsetzungsforums insgesamt 4.500 kosmetische Mittel in 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hauptsächlich anhand der INCI-Listen überprüft wurden. Die Prüfung hat ergeben, dass 6 % (285) der kontrollierten Kosmetikprodukte Stoffe enthielten, die gemäß POP- und REACH-Verordnungen verboten sind. Die gefundenen Stoffe waren: Perfluorononyl-Dimethicon, Perfluorooctylethyl-Triethoxysilan, Perfluorononylethyl-Carboxydecyl-PEG-10-Dimethicon und Cyclopentasiloxan (D5), Cyclomethicon (eine Mischung aus D4, D5 und D6), Cyclotetrasiloxan (D4).

Alle Stoffe sind in Kosmetika gemäß dem Stockholmer Übereinkommen über POPs verboten oder laut der REACH-Verordnung eingeschränkt, da sie als persistente organische Schadstoffe (POPs) oder (sehr) persistente, (sehr) bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT/vPvB) identifiziert wurden und sich negativ auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken. PFOA und Siloxane, D4 und D5, werden in der Umwelt nur langsam abgebaut und reichern sich im Menschen und anderen Lebewesen an. PFOA ist nicht nur in der Umwelt persistent, sondern auch reproduktionstoxisch und steht im Verdacht, Krebs zu verursachen. D4 steht ebenfalls im Verdacht, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen.


Mögliche Risiken von Haarglättungsmitteln mit Glyoxylsäure
In Frankreich haben am 16.10.2024 verschiedene staatliche Verbraucherschutzinstitutionen, u.a. die ANSES, über ein mögliches Risiko akuten Nierenversagens bei der Anwendung von Haarglättungsmitteln mit Glyoxylsäure (INCI: Glyoxylic acid) informiert. Die Information gilt als Vorsichtsmaßnahme, da die ANSES seit Anfang des Jahres vier Berichte über akutes Nierenversagen nach der Anwendung von so genannten „Brasilianischen Haarglättung“-Produkten mit Glyoxylsäure erhalten hat. Die Geschädigten erholten sich nach einer Behandlung.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des ersten Falles hat die ANSES nach eigener Aussage eine Bestandsaufnahme der Erkenntnisse über die Nierentoxizität von Glyoxylsäure, die auf das Haar aufgetragen wird, in Auftrag gegeben. Die Expertenbewertung zielt darauf ab, ggf. einen Vorschlag zur Änderung der Europäischen Rechtsvorschriften zu formulieren, um einen angemessenen Rahmen für die Verwendung dieses Stoffes zu schaffen. Derzeit ist der Einsatz in kosmetischen Mitteln nicht beschränkt.


SCCS Gutachten
Am 25. Oktober wurden einige neue SCCS Gutachten veröffentlicht:
·       Inhalation Toxizitäts vom Parfuminhaltsstoff: Acetylated Vetiver oil AVO (CAS 84082-84-2)
·       Gutachten zu Hexyl  Salicylat (CAS 6259_76-3)für Kiner 0-3 Jahre
·       Gutachten zur Haarfarbe HC Yellow Nr. 16 CAS 1184721-10-5)
·       Überzüge zu Titandioxid (nano Form )
·       Gutachten zu Bipheyl-2 ol (CAS 90-43-7) und Sodium 2-biphenyloate CAS 132-27-4