
CMR Bewertung Parfumstoff / CLP Verordnung vor Veröffentlichung
Die Kommission hat uns vor kurzem speziell auf die letzte Publikation des EU Ecolabels, das die Umweltverträglichkeit der Produkte impliziert, aufmerksam gemacht. Insbesondere wurden wir auf das Wachstum der Kosmetikprodukte mit diesem Zeichen hingewiesen.
Bisher wurden mehr als 210 Produkte und 15 Lizenzen mit dem EU-Umweltzeichen ausgezeichnet. In den kommenden Monaten wird ein weiterer Anstieg erwartet, da viele Unternehmen noch dabei sind, ihre Lizenzen zu erneuern. Es liegt der EU Kommission viel daran, dieses Umweltzeichen als EU-weit harmonisiertes Zeichen, auszubauen. Es ist auch auf Hygieneprodukte wie Tampons, Slipeinlagen usw. anwendbar. (siehe auch Neues aus unserer Tätigkeit in den EU-Gremien).
In dieser Woche wurde der Stoffbewertungsbericht eines weiteren Stoffes veröffentlicht, der in kosmetischen Mitteln hauptsächlich über Parfum vorhanden ist. Stoffbewertung - CoRAP - ECHA (europa.eu)
Phenylethanol, CAS 98-85-1 wurde von Italien bewertet als
·Acute Tox. 4 mit einem LD50 von 500 mg/kg,
·Eye Irrit. 2 H319 ,
·STOT RE cat 2 (liver) mit einem LOAEL von 93 mg/kg Körpergewicht/Tag
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Substanz nicht mutagen ist, sodass ein genotoxischer Wirkmechanismus der beobachteten Karzinogenität ausgeschlossen werden kann. Da aber die Substanz in einem Organ und bei einer Spezies und einem Geschlecht als karzinogen befunden wurde, wird von Italien eine harmonisierte Einstufung von 1-Phenylethanol als Karzinogen der Kategorie 2 vorgeschlagen, mit den bekannten Auswirkungen von Artikel 15(1) der Kosmetikverordnung.
CLP Verordnung
Der europäische Rat hat in dieser Woche die überarbeitete Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen (CLP) angenommen. Dies ist der letzte Schritt im Beschlussfassungsverfahren, nach Unterschrift wird sie im Amtsblatt veröffentlicht und ist dann in 20 Tagen gültig.
Die überarbeitet Verordnung enthält unter anderem Anforderungen für eine freiwillige digitale Kennzeichnung und spezifische Regeln für Nachfüllstationen für chemische Produkte. Die Verordnung gilt für alle Festkörperchemikalien, wobei für Stoffe mit mehr als einem Bestandteil (MOCS) botanischen Ursprungs, die nicht chemisch verändert wurden, eine fünfjährige Ausnahmeregelung gilt. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Kommission neue Rechtsvorschriften auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorschlagen.