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Bio-Importe aus Drittländern für Kosmetik / RAC Entscheidungen im Bereich Kosmetik
Bio-Importe aus Drittländern
Gerungen wird weiterhin um die Verschiebung der neuen Verordnung zu Bio-Importen aus Drittländern, für die am 31.12.2024 die Übergangsfrist für Nicht-EU-Länder ausläuft.
Auf der ICADA Sommer-Fachtagung haben wir die EU-Verordnung zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung (EUDR) diskutiert. Die Verordnung, die Sorgfaltspflichten für den Import bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse in den EU-Binnenmarkt festlegt, hätten am 30. Dezember 2024 in Kraft treten sollen. Am vergangenen Mittwoch hat die EU-Kommission unter massivem Duck eine Verschiebung um 12 Monate angekündigt. EU-Parlament und EU-Rat müssen allerdings noch zustimmen.
Bio-Importe aus Drittländern
Gerungen wird weiterhin um die Verschiebung der neuen Verordnung zu Bio-Importen aus Drittländern, für die am 31.12.2024 die Übergangsfrist für Nicht-EU-Länder ausläuft. Seit Januar 2022 ist für Unternehmen in der EU die neue EU-Öko-Verordnung 848/2018 bereits in Kraft. Nicht-EU-Länder haben noch bis Ende 2024 Zeit, um sich an die neue Rechtslage anzupassen. Erfahren Sie mehr über die Konsequenzen für Ihr Unternehmen im ICADA Mitgliederbereich unter Aktuelle Branchenthemen.
RAC Entscheidungen im Bereich Kosmetik
Auf der europäischen Assessment-Ebene hat das RAC auf seiner September-Sitzung auch einige Pflöcke bei der Kosmetik eingeschlagen. Lesen Sie im ICADA Mitgliederbereich unter Aktuelle Branchenthemen, was auf Sie zukommt.