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BfR Kommission Entwarnung für Fluorid

In der 29. Sitzung der BfR Kommission für kosmetische Mittel ging es um die zwei Themen p-Anissäure und Fluorid.

 

Der Einsatz von 0,2% Anissäure reicht aus, um ein kosmetisches Mittel zu konservieren, wobei dieser Stoff nicht als Konservierungsmittel zugelassen ist, sondern als multifunktionaler Stoff gilt.

Da vom SCCS bei Konservierungsmitteln grundsätzlich eine aggregierte Exposition über viele kosmetische Mittel betrachtet wird, stellt sich die Frage, ob bei einem Naturprodukt der Sicherheitsbewerter auch die Exposition von 269 mg kosmetische Produkte/kg Körpergewicht/Tag als Standardwert zugrunde legen müsste.

Hinsichtlich Fluorid, in den Medien als Entwicklungsneurotoxin beschrieben, wurde in der Sitzung die Stellungnahme der DFG Senatskommission zitiert. Die DFG Senatskommission sieht für diese Behauptungen allerdings keine belastbaren Anknüpfungspunkte. Im Arzneimittelbereich wird Fluorid ebenfalls nicht mit Neurotoxizität in Zusammenhang gebracht.