Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer
Aktuelles

Betreffend Vitamin A, Alpha-Arbutin und Arbutin u. a.

Am 04.04.2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/996 veröffentlicht, die die Verwendung von Vitamin A, Alpha-Arbutin und Arbutin sowie bestimmter Stoffe mit potenziell endokrinschädigenden Eigenschaften in kosmetischen Mitteln betrifft.

 

Die Stoffe werden mit Höchstmengen in verschiedenen Produktkategorien versehen. Es werden folgende Warnhinweise eingeführt:
 

  • Für kosmetische Mittel, die Retinol, Retinyl Acetate oder Retinyl Palmitate enthalten, ist folgender Hinweis vorgeschrieben: „Enthält Vitamin A. Berücksichtigen Sie Ihre tägliche Aufnahme vor der Anwendung“.

  • Für Zahnpasten, die Triclocarban als Konservierungsmittel enthalten: „Nicht für Kinder unter 6 Jahren verwenden“ und für

  • Zahnpasten, die Triclosan als Konservierungsmittel enthalten „Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden“.

Da verschiedene Zeiträume zur Umsetzung angegeben werden, wird hier auf die Verordnung verwiesen.
 
In der KW12 2024 wurden bereits eine Änderung der Anhänge der Kosmetikverordnung vorgenommen. Die Verordnung (EU) 2024/858 der Kommission vom 14. März 2024 betrifft die Verwendung der Nanomaterialien Styrol-Acrylat-Copolymer, Natriumstyrol-Acrylat-Copolymer, Kupfer, kolloidales Kupfer, Hydroxyapatit, Gold, kolloidales Gold, Goldthiothylamin-Hyaluronsäure, Acetylheptapeptid-9-kolloidales Gold, Platin, kolloidales Platin, Acetyltetrapeptid-17-kolloidales Platin und kolloidales Silber in kosmetischen Mitteln.

Im Jahresbericht der Europäischen Kommission zum Safety Gate von 2023, der sich auf Warnmeldungen und die Reaktionen der nationalen Behörden bezieht, standen 2023 leider kosmetische Mittel an der Spitze der am häufigsten gemeldeten Produktkategorien, gefolgt von Spielzeug, Kraftfahrzeugen, Elektrogeräten und Kleidung. Die meisten der gemeldeten kosmetischen Mittel enthielten 2-(4-tert-butylbenzyl) Propionaldehyde (BMHCA), ein synthetischer Duftstoff der nach Maiglöckchen riecht und in der EU mit der Verordnung (EU) 2021/1902 seit dem 1. März 2022 vom Markt verbannt wurde.

An diesem Ergebnis des Safety Gate von 2023 zeigt sich sehr deutlich, dass die chemikalienrechtliche Einstufung eines Stoffes als CMR Stoff, der als Maiglöckenduft oft eingesetzt wurde, und das daraus folgende automatische Verbot der Anwendung in kosmetischen Mitteln in Anhang II der EU-KVO in der Umsetzung viel zu kurze Zeiträume für die Industrie beinhaltet, um die Verbote in den Produkten umzusetzen.