Aufruf der Kommission zu Salicylsäureester
In Stufe 1 forderten die Kommissionsdienststellen Daten zur Identifizierung einzelner in kosmetischen Mitteln verwendeten Salicylsäureester sowie Informationen über deren physikalisch-chemische Eigenschaften, Kinetik, Stoffwechsel und Hautpenetration an.
In Stufe 2 werden nun die genauen Mengen der eingesetzten Salicylsäureester gesammelt. Sobald ausreichend Daten vorliegen, wird die Kommission die entsprechenden Informationen bewerten und dem SCCS einen Auftrag erteilen.
Ziel ist es, vom SCCS eine Sicherheitsbewertung der aggregierten Mengen in kosmetischen Mitteln verwendeter Salicylsäure zu erhalten, denen die Nutzerinnen und Nutzer ausgesetzt sind. Da die Kommission Maßnahmen ergreifen kann, um die Verwendung bestimmter Stoffe in kosmetischen Mitteln zu verbieten oder einzuschränken, ist es wichtig Daten einzureichen.
Die Frist für die Einreichung relevanter wissenschaftlicher Daten/Informationen für Stufe 2 ist der 1. Juli 2025, 00:00 Uhr.