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Neues aus der EU

Wichtige  Änderungen, die schon ab 1. Mai 2026 in Kraft treten:

Am 13. Januar 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/78 veröffentlicht und damit Omnibus VIII der CMR Substanzen umgesetzt. Die Verordnung verbietet die Verwendung von CMR-Stoffen, die in ATP 22 (d. h. der Delegierten Verordnung 2024/2564) aufgeführt sind, und schränkt die Verwendung von Hexylsalicylat, Silber und OPP/SOPP ein. Sie gilt ab 1. Mai 2026. 

 

Der Eintrag von Silber in Anhang II Nr. 1727 wird spezifiziert Silber (Nanopartikel) und Silber (massiv >1 mm) . Silberpulver wird in Anhang III aufgenommen für Zahnpasta und Mundspülungen mit 0,05%. Hexylsalicylate gibt es Höchstmenegen und darf nicht in Mitteln für Kinder unter drei Jahren vorhanden sein mit Ausnahmen. Silber als Farbstoff in Anhang IV für Lippenmittel und Lidschatten wird auf 0,2% eingeschränkt. Anhang V Nr. 7 o-Phenylphenol und das Natriumsalz bekommt eine neue Fassung.  

 

Untergruppe Boderline Produkte
Am 8. Januar  2025 fand erneut eine Sitzung der Untergruppe Borderline Produkte der Arbeitsgruppe kosmetische Mittel der Kommission statt mit zahlreichen verschiedenen Themen über Softgelnägel, Haar auffüllende Fasern, Produkte zum  Zahnstein erweichen, CBD haltige Kaugummis zur Zahnpflege und einige mehr statt. Lesen Sie im Mitgliederbereich unter Information /Aus den EU Arbeitsgremien zu dem Thema, bei dem schon jetzt eine mehrheitlich übereinstimmende Einordnung diskutiert wurde.  

EU-Lobbyarbeit