Neues aus der EU
Die ECHA hat die 60-tägige Konsultation zum Entwurf der SEAC-Stellungnahme zur geplanten EU-weiten PFAS-Beschränkung gestartet; Stellungnahmen sind bis 25. Mai 2026 möglich.
Die Konsultation läuft in einem strukturierten Survey-Format: Es gibt einen allgemeinen Fragebogen für horizontale Themen und sektorspezifische Fragebögen für die von SEAC bewerteten Sektoren. Laut den veröffentlichten Leitlinien sollen Unternehmen ihre Beiträge möglichst nutzungsbezogen, evidenzbasiert und nachvollziehbar aufbereiten, insbesondere zu Verwendung/Funktion, Verfügbarkeit und Eignung von Alternativen sowie zu Kosten, Nutzen und praktischen Auswirkungen einer Beschränkung.
Für die Kosmetikbranche ist die von ECHA veröffentlichte „Mapping of PFAS uses evaluated in the SEAC draft opinion“ besonders wichtig. Dort ist der Sektor „Cosmetics“ auf Seite 2 von 12 aufgeführt. Genannt werden dort zwei für die Konsultation relevante Verwendungsbereiche:
"Cosmetic products containing PFAS“ sowie
"Use of TFA in the synthesis of peptides as cosmetic ingredients“.
Ebenfalls relevant ist aus Kosmetiksicht der Bereich Verpackung: In derselben ECHA-Übersicht findet sich auf Seite 4 von 12 der Sektor „Food contact materials (FCM) and packaging“. Dort werden ausdrücklich „Packaging (FCM and non-FCM applications)“, „paper-board packaging“, „inks, lacquers and waxes in FCM packaging“, „polymer processing aids used in flexible plastic film extrusion“, „packaging uses of f-HDPE“ und „other packaging applications“ genannt. Für kosmetische Mittel ist vor allem wichtig, dass ECHA hier nicht nur FCM, sondern auch non-FCM packaging applications erfasst; daraus folgt, dass kosmetikrelevante Verpackungen voraussichtlich mitgemeint sind, auch wenn „cosmetic packaging“ in der Tabelle nicht ausdrücklich ausbuchstabiert wird.
Für ICADA-Mitgliedsunternehmen ist die Beteiligung an der Konsultation auch deshalb wichtig, weil Frankreich bereits nationale PFAS-Vorgaben für Kosmetika eingeführt hat. Nach Loi n° 2025-188 und dem Décret n° 2025-1376 sind PFAS-haltige Kosmetika in Frankreich seit 1. Januar 2026 grundsätzlich verboten; das betrifft Herstellung, Import, Export und Inverkehrbringen. Das Dekret setzt die maßgeblichen Restwerte fest:
5 ppb für jeden einzelnen, gezielt gemessenen PFAS (ohne Polymere)
250 ppb für die Summe der gezielt gemessenen PFAS (ggf. nach Abbau von Vorläufern, ohne Polymere)
50 ppm für PFAS einschließlich Polymere.
Zusätzlich gilt:
Wird ein Gesamtfluorgehalt von 50 mg F/kg überschritten, muss auf Verlangen nachgewiesen werden, ob dieser aus PFAS oder Nicht-PFAS-Substanzen stammt. Diese Vorgaben betreffen alle Unternehmen, die kosmetische Mittel nach Frankreich exportieren und gelten nicht nur für die Produkte an sich, sondern auch für die Verpackungen.
Angesichts der Tatsache, dass PFAS mittlerweile ubiquitär in der Umwelt vorkommen, besteht ein reales Risiko, dass selbst unbeabsichtigte Spuren (z. B. aus Rohstoffen z.B. Wasser, Prozessen oder Verpackungen) zu einer Überschreitung dieser Schwellenwerte führen.
Empfehlung an ICADA-Mitgliedsunternehmen: Wer PFAS bewusst einsetzt, PFAS-freie Alternativen entwickelt, von Verpackungsfragen betroffen ist oder bereits Daten zu technischer Funktion, Substitution, Kosten oder Analytik vorliegen hat, sollte sich an der ECHA-Konsultation beteiligen. Je belastbarer die Rückmeldungen aus der Praxis sind, desto eher können verhältnismäßige Übergänge, klare Abgrenzungen und realistische Anforderungen für Kosmetik und kosmetiknahe Verpackungen erreicht werden.