Neues aus der EU
Letzte Woche fand die Arbeitsgruppe der EU für kosmetische Mittel statt. Es gibt zwei neue Verordnungsentwürfe, die kommentiert werden können. Die 9th Änderungsverordnung für CMR Substanzen (Omnibus IX für CMR), die sich aus der 23. ATP und der Verordnung (EU) 2025/1222 ergibt. Sie wird am 1. Februar 2027 gültig, aber beinhaltet Substanzen, die nicht in der Kosmetik verwendet werden und ist daher nicht so interessant.
Zudem gibt es einen Verordnungsentwurf der EU zu Bestandteilen. Hier wird Benzophenone -1 , 2 und 5 , BHA, Butylparaben, EHMC , Basic Brown 16, Basic Blue99, die Quecksilberhaltigen Verbindungen als Konservierer , Cannabidiol, Silber, Prostaglandine, wobei bei Cannabidiol und Prostaglandinen explizit im Draft erwähnt wird, dass diese Stoffe unter Diskussion stehen.
Bei Interesse zur Mitarbeit bei der Kommentierung dieser Verordnungsentwürfe treten Sie bitte mit uns in Kontakt.