Neues aus der EU
SCCS startet Sicherheitsbewertung für Cyclamen Aldehyde
Die Europäische Kommission hat den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) mit einer Sicherheitsbewertung des Duftstoffes Cyclamen Aldehyde (CAS-Nr. 103-95-7) beauftragt. Das entsprechende Mandat wurde am 8. Juni 2026 beschlossen und am 10. Juni 2026 veröffentlicht.
Cyclamen Aldehyde ist ein seit vielen Jahren verwendeter Duftstoff mit blumigem, an Maiglöckchen erinnerndem Geruch und findet insbesondere in Parfüms, Körperpflegeprodukten sowie Lotionen Verwendung. Hintergrund der Neubewertung ist die geplante Einstufung des Stoffes als CMR-Stoff der Kategorie Repr. 1B (reproduktionstoxisch).
Nach Artikel 15 der EU-Kosmetikverordnung dürfen CMR-Stoffe grundsätzlich nicht in kosmetischen Mitteln verwendet werden, es sei denn, sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung.
Der SCCS soll nun prüfen, ob Cyclamen Aldehyde bei den beantragten Verwendungen – unter anderem in Parfüms bis 0,4 % und Bodylotions bis 0,2 % – als sicher bewertet werden kann. Für die Erstellung der wissenschaftlichen Stellungnahme ist eine Frist von neun Monaten vorgesehen.
ICADA-Hinweis: Die Einleitung des SCCS-Verfahrens bedeutet noch keine regulatorische Änderung. Hersteller, die Cyclamen Aldehyde in Duftkompositionen einsetzen, sollten die Entwicklung jedoch aufmerksam verfolgen. Das Ergebnis der SCCS-Bewertung wird maßgeblich dafür sein, ob der Duftstoff künftig weiterhin – gegebenenfalls unter Auflagen – in kosmetischen Produkten verwendet werden darf oder ob regulatorische Beschränkungen zu erwarten sind.