NEUES AUS DER EU - Sub-Working group Artikel 15
Die Europäische Kommission plant die Einrichtung einer Sub-Working Group zu Derogationsanträgen nach Artikel 15 der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Hintergrund ist die deutlich steigende Zahl von Anträgen auf Ausnahmen für Stoffe, die als CMR-Stoffe der Kategorien 1A oder 1B eingestuft wurden. Während zwischen 2013 und 2024 lediglich zwei Derogationsanträge eingereicht wurden, sind allein in den Jahren 2025 und 2026 bereits sechs neue Anträge bei der Kommission eingegangen. Aufgrund weiterer laufender CMR-Einstufungsverfahren wird erwartet, dass diese Zahl künftig weiter zunimmt.
Die neue Sub-Working Group soll die bestehende Working Group on Cosmetic Products durch eine vertiefte technische Bewertung der eingereichten Derogationsdossiers unterstützen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Prüfung der wissenschaftlichen Unterlagen, die Identifizierung möglicher Datenlücken, die Anforderung ergänzender Informationen sowie die Erarbeitung eines Leitfadens für ein einheitliches Bewertungsverfahren. Die eigentliche Entscheidung über die Gewährung einer Ausnahme trifft die Expertengruppe jedoch nicht.
Mitglieder der Sub-Working Group werden Vertreter der Mitgliedstaaten, der Industrie und von Verbraucherorganisationen sein. Ergänzend können Fachleute aus Wissenschaft, Behörden und anderen Institutionen hinzugezogen werden. Voraussetzung ist eine hohe Expertise insbesondere in den Bereichen Sicherheitsbewertung, kosmetische Inhaltsstoffe, Alternativen zu CMR-Stoffen sowie der europäischen Kosmetikindustrie.
Bewertung: Mit der neuen Expertengruppe reagiert die Kommission auf die steigende Komplexität von Derogationsverfahren. Für Unternehmen dürfte dies künftig bedeuten, dass Derogationsanträge noch fundierter wissenschaftlich begründet und umfassender dokumentiert werden müssen.
ICADA wird die weitere Entwicklung sowie die Arbeit der neuen Sub-Working Group begleiten und über relevante Ergebnisse berichten.