
Vereinfachung der KVO / Öffentliche Konsultation KVO/ SCCS- Bewertungen
Heute möchten wir Sie über den aktuellen Stand der Überarbeitung der Kosmetikverordnung informieren. Danach erfahren Sie mehr über aktuelle SCCS- Bewertungen. Unter Neues aus unserer Tätigkeit in den EU-Gremien rufen wir zu Stellungnahmen zu Nagelgelen für die EU Borderline Arbeitsgruppe auf.
Workshop DG GROW.F.2 zur KVO
Nächste Woche führt die DG GROW.F.2 einen Workshop durch, zu dem ICADA eingeladen wurde. Im Fokus stehen die Möglichkeiten einer Vereinfachung der EU Kosmetikverordnung und auf der Agenda finden sich die unten aufgelisteten Themen. Da die Einladung sehr kurzfristig kam, bitten wir um schnellstmögliche Rückmeldung zu den aufgelisteten Topics und ggf. weiteren Punkten, mit der die Kosmetikverordnung vereinfacht werden sollten (insbesondere Punkt 3). ICADA wird Ihre Wünsche vortragen! Beteiligen Sie sich!
Themen des Workshops zur Vereinfachung und Entlastung der Unternehmen über die EU Kosmetikverordnung
1.1 Umgang mit CMR-Stoffen (Artikel 15):
Einführung eines festen Zeitraums für Ausnahmeanträge
Übergangsfristen für neue Verbote/Beschränkungen
Vereinfachung der Kriterien für Ausnahmen gemäß Artikel 15(2)
Klärung des Umgangs mit natürlichen Stoffgemischen, die CMR-Kategorie-1- oder -2-Bestandteile enthalten
Einschränkungen sollen sich auf CMR-Stoffe mit dermaler Exposition beziehen
1.2 Anforderungen gemäß Artikel 33:
Abschaffung der Pflicht, das Glossar der kosmetischen Inhaltsstoffe in Papierform bereitzustellen
1.3 Reduzierung von Melde- und Berichtspflichten:
Überprüfung der Vorabmeldung bei Produkten mit Nanomaterialien (Artikel 16)
Bewertung des Katalogs für Nanomaterialien und des jährlichen Statusberichts (Artikel 16)
Effizienzprüfung der Marktüberwachungsberichte (Artikel 22)
Identifikation veralteter Berichtspflichten:
- Werbeaussagen (Artikel 20(2))
- Tierversuche (Artikel 18(2) und Artikel 35)
2. Förderung von Innovation und Abbau regulatorischer Unsicherheiten:
Vorschlag für ein neues Verfahren zur erleichterten Aufnahme von Farbmitteln, Konservierungsmitteln und UV-Filtern in die Anhänge IV–VI
3. Weitere mögliche Vereinfachungsbereiche:
Offene Diskussion über zusätzliche Bereiche in der Kosmetikverordnung, bei denen eine Vereinfachung sinnvoll wäre
Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Kosmetikverordnung (EU-KVO)
Die öffentliche Konsultation ist am 5. Mai 2025 gestartet und läuft bis 28. Juli 2025.
Hier können nun Beiträge zur Bewertung und möglicher Überarbeitung der Kosmetikverordnung eingereicht werden. Man kann zu dieser Konsultation beitragen, indem man den Online-Fragebogen ausfüllt. Der Fragebogen ist in Deutsch verfügbar. Man kann unterscheiden, ob man den Fragebogen mit Fachkenntnis der Kosmetikverordnung oder mit allgemeinen Kenntnissen der Kosmetikverordnung ausfüllen möchte.
SCCS- Bewertungen von Methylsalicylate / Butylparaben / Salicylsäure für die Exposition von Kindern veröffentlicht.
Methylsalicylate
Am 2. Mai wurde die revidierte Stellungnahme SCCS/1654/23 zu Methylsalicylate Exposition von Kindern veröffentlicht. Der SCCS ist der Ansicht, dass die Konzentration von Methylsalicylat in Zahnpasta nicht mehr als 0,4 % und in anderen Produkten nicht mehr als 0,02 % betragen sollte, wenn diese Produkte für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren bestimmt sind, damit sie als sicher gelten können.
Butylparaben
Am 2. Mai wurde ebenfalls die Stellungnahme zu Butylparaben und Kinderexposition veröffentlicht. Das SCCS ist der Ansicht, dass die Verwendung von Butylparaben als Konservierungsmittel in einer Höchstkonzentration von 0,14 % (als Säure) in allen kosmetischen Mitteln, die in dieser Expositionsbewertung berücksichtigt wurden, bei kombinierter Verwendung für Kinder im Alter von 0,5 bis 1 Jahr, 1 bis 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren und 6 bis 10 Jahren nicht sicher ist. Mit Ausnahme von Körperlotionen ist die Verwendung in einzelnen Produktkategorien zur Anwendung auf der Haut und zum Einnehmen sicher, wenn das Produkt nur in der jeweiligen Produktkategorie verwendet wird.
Nach Ansicht des SCCS kann Butylparaben für Kinder aller bewerteten Altersgruppen als sicher angesehen werden, sofern die maximale Konzentration von Butylparaben in einigen Produkttypen so reduziert wird, dass die Gesamtbelastung 245 μg/kg KG/Tag nicht überschreitet.
Während der öffentlichen Konsultation erhielt der SCCS einen Vorschlag des Antragstellers, die Konzentration von Butylparaben in abwaschbaren Produkten bei 0,14 % (als Säure) zu belassen und sie in Leave-on-Produkten auf 0,002 % (als Säure) und in Mundpflegeprodukten auf 0,092 % (als Säure) zu senken. Auf der Grundlage dieser reduzierten Konzentrationen wird Butylparaben für Kinder aller Altersgruppen und für alle in der Bewertung berücksichtigten Produkttypen als sicher angesehen, unabhängig davon, ob es einzeln oder in Kombination verwendet wird. Die Stellungnahme gilt nicht für sprühbare Produkte.
Salicylsäure
Am 2. Mai wurde zudem die Stellungnahme zu Salicylsäure und Kinderexposition veröffentlicht. Das SCCS ist der Ansicht, dass Salicylsäure (CAS 69-72-7) unter den derzeit geltenden Beschränkungen nicht sicher ist. Diese Stellungnahme gilt nicht für sprühbare Produkte (einschließlich Mundsprays), die durch Einatmen zu einer Exposition der Lunge des Endverbrauchers führen können. Die vorgelegten Informationen zeigen, dass Salicylsäure augenreizend ist und schwere Augenschäden verursachen kann.
Im Rahmen der öffentlichen Konsultation hat der SCCS einen Vorschlag des Antragstellers erhalten, die Konzentration in abwaschbaren Produkten bei 0,5 % zu belassen, Salicylsäure in Produkten, die nicht abgespült werden, auf 0,15 % und in Mundpflegeprodukten auf 0,1 % zu reduzieren. Bei Anwendung dieser Konzentrationen ist Salicylsäure für Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren sicher. Für Kinder unter 3 Jahren ist Salicylsäure nicht zugelassen.