"One Substance, One Assessment"
Das Paket "Ein Stoff - eine Bewertung" umfasst die folgenden Vorschläge:
Richtlinie über die Neuverteilung der wissenschaftlichen und technischen Aufgaben
Verordnung zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen der Union im Bereich der Chemikalien
Verordnung zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform für Chemikalien
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bekommt neue Aufgaben, da nach den neuen Vorschriften, Anträge zu Ausnahmen von der Liste der Stoffe mit Beschränkungen, jetzt bei der ECHA und nicht mehr bei der Kommission eingereicht werden müssen. Nach den Beiträgen ihrer Ausschüsse zur Risikobewertung und sozioökonomischen Analyse, wird die ECHA dann eine Stellungnahme abgeben.
In ihrem Verhandlungsmandat stimmten die Mitgliedstaaten zu, dass die Kommission die Liste der beschränkten Stoffe regelmäßig (mindestens alle fünf Jahre) überprüfen und ggf. ändern sollte.
Die neuen Regeln erfordern eine aktive Zusammenarbeit zwischen der ECHA, anderen EU-Agenturen und der Kommission, um sicherzustellen, dass kohärente Bewertungsmethoden verwendet werden. Es soll ein spezielles Verfahren eingerichtet werden, um etwaige wissenschaftliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den Agenturen zu klären.
Zudem sollen alle Daten zu den Stoffen in einer von der ECHA verwalteten Plattform breitgestellt werden. Die Daten beinhalten einen vollständigen Überblick über die mit Chemikalien durchgeführten Studien, sowie Daten, die vor Inkrafttreten der Verordnung erzeugt oder übermittelt wurden. Die Plattform wird auch medizinische Daten über Wirkstoffe und Umweltverträglichkeitsprüfungen enthalten.
Über den Verlauf der Verhandlungen halten wir Sie informiert.