
Neues aus dem EU-Parlament
EU-Lieferkettengesetz
Heute Vormittag haben die EU-Mitgliedstaaten in Brüssel einem Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz zugestimmt. Der gefundene Kompromiss muss nun noch vom Europaparlament bestätigt werden, was als sicher gilt und für April geplant ist. Das Gesetz betrifft Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro.
Green Claims Directive
Am 12. März stimmte das Europaparlament über seine Position zur Richtlinie über Kommunikation und Nachweisbarkeit umweltbezogener Produktangaben (Green Claims Directive) ab. Zukünftig sollen auf der Grundlage transparenter und belastbarer Produktinformationen konkrete Produktvergleiche möglich werden. Die Behauptung, ein Unternehmen sei klimaneutral, wäre dann beispielsweise nur noch möglich, wenn die Treibhausgasemissionen auf das absolute Minimum reduziert wurden und der Ausgleich der verbleibenden Emissionen zuverlässig ist. Unternehmen wären dann auch verpflichten, Nachweise für ihre ökologischen Werbeaussagen vorzulegen, bevor sie Waren als „biologisch abbaubar", „umweltfreundlich“, „wassersparend" oder mit „biobasiert " bewerben. Das Verfahren muss nun vom neuen Parlament nach der Europawahl am 9. Juni 2024 weiterverfolgt werden.
Europäische Zollreform für Onlineshopping
Am 13.3. hat das Europaparlament mit großer Mehrheit die Parlamentsposition der EU-Zollreform angenommen. Ein gut aufgestellter Zoll ist entscheidend, um den Green Deal auf dem EU-Binnenmarkt durchzusetzen, gleichzeitig hohe Verbraucherschutzstandards sowie faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und mehr Transparenz in den Lieferketten zu erreichen. Die Position des Rates steht noch aus, so dass die Trilogverhandlungen ebenfalls in der nächsten Legislaturperiode erwartet werden.