Lieferkettengesetz und PPWR
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wurde vom EU-Parlament mit 476 zu 129 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen. Die Verordnung ist ein Schritt auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft u. a. für Kunststoffe. Die Festlegung von verbindlichen Quoten für den Einsatz von Rezyklat in Verpackungen lässt vermuten, dass die Nachfrage nach recycelten Kunststoffen steigen wird. Dadurch sollen zirkuläres Produktdesign für Verpackungen und Investitionen in neue Sortier- und Recyclingtechnologien gefördert werden.
Außerdem hat das EU-Parlament gestern mit 374 zu 235 Stimmen bei 19 Enthaltungen dem Lieferkettensorgfaltsgesetz zugestimmt. Es verpflichtet europäische Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten einzuhalten. So will die EU gegen Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung vorgehen. Die EU-Staaten müssen dem Gesetz nun noch offiziell zustimmen; dies gilt aber als Formsache.
Das nun angenommene Gesetz gilt nur für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die jährliche Umsatzschwelle liegt bei 450 Millionen Euro. Zulieferer und Lohnhersteller berichtspflichtiger Unternehmen könnten aber von ihren Kunden vermehrt dazu aufgefordert werden, die Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren eigenen Lieferketten zu bestätigen.
In Deutschland ist bereits seit dem 1. Januar 2023 ein nationales Lieferkettengesetz in Kraft. Die neuen EU-Regelungen werden allerdings in bestimmten Aspekten über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen.
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