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Künftige Entwicklungen Teebaumöl, Ethanol und Fluorid

Informationen zum aktuellen Stand der Einstufung bei Teebaumöl, Ethanol und Fluorid.

 

Teebaumöl 
Hinsichtlich verschiedener Einstufungen ist weiterhin Teebaumöl betroffen, das in die Kategorie Reprotoxisch 1 B eingestuft werden soll. Seit März ist trotz Intervention von Seiten der Industrie keine neue Entwicklung bekannt. Es gibt bisher auch noch keinen Auftrag an das SCCS, diesen Stoff für die Kosmetik in einer Risikobewertung zu verteidigen.

Ethanol
Wir berichteten bereits über Ethanol, das über ein Dossier von Griechenland in der Biozidverordnung als Reprotoxisch Kat. 2 eingestuft werden wird. Die Kommission wurde über mögliche Auswirkungen dieser Einstufung im Bereich Biozide auf die harmonisierte Einstufung/CLP Verordnung und die daraus resultierenden extremen Folgen für verschiedenste Industriezweige wie Arzneimittel, Haushaltsreiniger, Kosmetik, Lebensmittel, Desinfektion im Lebensmittel/Klinikbereich, erneuerbare Energie (Bioethanolherstellung) aufmerksam gemacht.

Die Kommission teilt die Bedenken nicht, da die Einstufung in der Biozidverordnung nur die Hersteller und Verwender von Biozidprodukten betrifft und z. B. keinen Einfluss auf die Lebensmittelproduktion hat. Zudem werden über die Einstufung auch nicht zwangsläufig alle ethanolhaltigen Biozidprodukte verboten, sondern bei jedem Produkt das Risiko für die Gesundheit der Anwender geprüft. Aus diesen Entwicklungen kann davon ausgegangen werden, dass Ethanol als CMR im Biozidrecht eingestuft wird. Man muss auch davon ausgehen, dass es eher über kurz als über lang zu einer entsprechenden harmonisierten Einstufung im Chemikalienrecht kommt mit den bekannten Auswirkungen auf die Kosmetik.

Sodiumfluorid 
Frankreich hat ein Dossier zur Einstufung von Sodiumfluorid eingereicht, vor allem wegen einer endokrin schädlichen Eigenschaft auf den Menschen, aber auch mit der vorgeschlagenen Einordnung aufgrund reproduktiver Toxizität. In diesem Zusammenhang wird hier noch einmal auf die Sitzung der BfR Kommission für kosmetische Mittel verwiesen (ICADA NEWS 12.07.2024), in der keine belastbaren Belege für eine reprotoxische Wirkung festgestellt werden konnten.