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Die Abwasserrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die Kosmetikindustrie

Mit dem heutigen Newsletter informieren wir Sie über die Konsequenzen der geplanten Novellierung der Abwasserrichtlinie und über unsere unserer Tätigkeit in den EU-Gremien.

Im September 2024 soll der Gesetzestext der überarbeiteten kommunalen Abwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive91/271/EWG von 1991) im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.
 
In der Novellierung der Abwasserrichtlinie sind zahlreiche Verschärfungen vorgesehen, da sie als geeignetes Mittel zu dem Null-Schadstoff-Aktionsplan der EU angesehen wird.

Die Richtlinie beinhaltet verschiedene Behandlungsstufen von Abwasser u. a. eine

  • Zweitbehandlung (d. h. die Entfernung von organisch-biologisch abbaubarem Material)

  • Drittbehandlung (Entfernung von Stickstoff und Phosphor) und eine

  • Viertbehandlung (Entfernung eines breiten Spektrums von Mikroschadstoffen)

Die Abwasserbehandlung bis zur 4. Stufe wird bis 2045 verpflichtend für Kommunen mit mehr als 150.000 Einwohnern. Die Verpflichtung zur Dritt- und Viertbehandlung soll bis 2045 zudem auf kleinere Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern ausgeweitet werden, wenn sie in Gebieten mit bestimmten Risiken liegen.
 
Zur Finanzierung der anfallenden Kosten wird das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) herangezogen. Dadurch steht die (Teil)-Finanzierung der 4. Reinigungsstufe durch die Pharma- und Kosmetikindustrie zur Debatte:  Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika, die kommunale Abwasser mit Mikroverunreinigungen belasten, sollen mindestens 80 % der Kosten zur Entfernung dieser Schadstoffe tragen.
 
Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten 20 Jahren diese Kosten mehrere Milliarden Euro betragen werden. Unklar ist bisher, wie diese Kosten genau aufgeteilt werden sollen.
 
ICADA wird sich als tatkräftiger Verband der kleinen und mittelständischen Kosmetikunternehmen in Deutschland natürlich umgehend dafür einsetzen, dass bei der Ausformulierung der nationalen Gesetzgebung unsere Mitglieder nicht über Gebühr mit diesen Kosten belastet werden. Unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft.