Klein- und mittelständische Kosmetikunternehmen
Als Vertretung der klein- und mittelständischen Kosmetikunternehmen in den EU- Gesetzgebungsverfahren, haben wir in der vergangenen Woche in Brüssel an der Sitzung der EU Kommission für kosmetische Mittel teilgenommen. Die aktuellen Ergebnisse dieser Sitzung präsentieren wir Ihnen am 5.12. in Düsseldorf auf der ICADA-Fachtagung. An dieser Stelle vorab die Information, dass während der Sitzung erneut eine Evaluation der aktuellen Kosmetikverordnung angestoßen wurde, um nach 15 Jahren Bestand, ihre Stärken, Schwächen und Effektivität zu bewerten.
Die letzte Meinungsabfrage hinsichtlich einer Revision der Verordnung über kosmetische Mittel fand im Oktober/November 2022 im Zusammenhang mit der Chemikalien Strategie statt. Themen waren damals die Aufnahme von endokrinen Disruptoren, ein generischer Risikoansatz, um die Bewertung von Gemischen und noch weitere Punkte. Es wurde in 2022 ein Bericht über die Positionierung der 332 abgegebenen Stimmen verfasst, aber es folgte keine weitere Reaktion der Kommission.
Nun ist eine öffentliche Konsultation im 2. Quartal 2025 geplant, die Annahme im 2. Quartal 2026. Sie können sich auf dieser Seite der Kommission anmelden, um über diese Initiative auf dem Laufenden zu bleiben.
Diese Woche wurde mit der Verordnung (EU) 2024/2865 die in vergangenen Newslettern bereits erwähnten Änderung der CLP Verordnung (Chemikalien Kennzeichnung) veröffentlicht. Die anstehenden Maßnahmen beinhalten:
Produktetiketten müssen so gestaltet sein, dass sie leichter lesbar sind, u. a. mit einer Mindestschriftgröße, einem ausreichenden Zeilenabstand und schwarzem Text auf weißem Hintergrund.
Es wird mehr Möglichkeiten für Unternehmen geben, die Kennzeichnung auf einem faltbaren Etikett anzubieten, das spezifische Informationen auf der Vorder- und Rückseite enthalten muss.
Produktkennzeichnungen im elektronischen Geschäftsverkehr und in der Werbung müssen strengere Anforderungen für chemische Stoffe erfüllen. Zum Beispiel ein Verbot von Angaben wie "ungiftig" oder "ökologisch".
Die überarbeitete Verordnung sieht auch die Möglichkeit der digitalen Kennzeichnung für zusätzliche Informationen vor.
Die Einstufung komplexer Stoffe unterliegt klareren Regeln, die ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten werden.
Lieferanten in der EU müssen die Konformität von Stoffen sicherstellen, die online von Wirtschaftsakteuren aus Drittländern verkauft werden und mit denen sie zusammenarbeiten.
Es gibt neue Vorschriften für nachfüllbare und lose gekaufte Produkte.
Es gibt eine Aktualisierung der Anhänge für Stoffe, die bereits die Kriterien für neue Gefahrenklassen erfüllen.
Und es gibt mehrere Maßnahmen für Unternehmen, um die schnellere Annahme der harmonisierten Einstufung in Zukunft zu fördern
Viele der neuen Änderungen treten ab dem 1. Jul 2026, einige erst am 1. Juli 2027 in Kraft.