Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Verordnungsentwurf für REACH / SCCS

Ein Tag voller Impulse und Begegnungen: Die ICADA-Fachtagung in Düsseldorf bot nicht nur wegweisende Inhalte, sondern auch die ideale Plattform für intensives Netzwerken. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gingen mit neuen Ideen, wertvollen Kontakten und einer Portion Inspiration nach Hause. Die Präsentationen und Mitschnitte der Tagung haben wir im Mitgliederbereich unter Vorträge | Veranstaltungen eingestellt.
 
Heute informieren wir Sie zudem über den aktuellen Stand der Entwaldungsverordnung, einen Verordnungsentwurf für REACH und eine neue SCCS Stellungnahme.
 
Entwaldungsverordnung (EUDR)
Am 14. November 2024 hat das EU-Parlament beschlossen, den Geltungsbeginn der EU Entwaldungsverordnung um 12 Monate zu verschieben. Europäischer Rat und EU-Parlament hatten am 20. November der Verschiebung zugestimmt – allerdings stimmte das Parlament auch für Veränderungen der Verordnung, wodurch die Verschiebung zunächst ins Wanken geriet. In den folgenden Trilog-Gesprächen zwischen EU-Kommission, Europäischem Rat und EU-Parlament kam es am 3. Dezember 2024 zu einer Einigung: Das Europäische Parlament zog seine Änderungsforderungen zurück, sodass die Verschiebung möglich wurde. Formal müssen nun das EU-Parlament sowie die Kommission der Verschiebung erneut zustimmen und sie muss final im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die EUDR gilt daher voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2025 und für Klein- und Kleinstunternehmen ab 30.06.2026

Seit dem 6. November 2024 ist die Registrierung im EU-Informationssystem möglich. In diesem System müssen Unternehmen künftig ihre EUDR-Sorgfaltserklärungen abgeben. Die dann automatisch zugeteilte Referenznummer begleitet in der Folge ein Produkt entlang der gesamten Lieferkette. Wie die Registrierung funktioniert, können Sie hier auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nachlesen und ausprobieren.

Die von der EU-Kommission am 2. Oktober 2024 vorgestellten neuen FAQ der EU-Kommission stehen mittlerweile auch auf Deutsch zur Verfügung. Diese informelle deutsche Übersetzung finden Sie hier auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Die deutsche Fassung des Leitfadens der EU-Kommission zur Anwendung (guidance document) der EUDR können Sie bei EULex unter der Nummer: C/2024/6789 finden
 
Verordnungsentwurf für REACH
Es gibt eine Aktualisierung von Beschränkungen in Anhang XVII REACH in Bezug auf CMR Stoffe. Die Konsultation ist vom 5. Dezember bis 2. Januar 2025 geöffnet. Den Entwurf der Verordnung und die Möglichkeit,  Kommentare zu hinterlassen, finden Sie hier.

Damit werden neue CMR Substanzen aufgenommen. In Cosing mit Funktionen und nicht ohnehin schon in Anhang II der EU KVO  aufgeführt sind folgende Stoffe aus dem Nagelbereich:

  •  Dimethyltolylamine CAS 99-97-8 r Funktion Nagelmodellage
     

  • Trimethylbenzoyl diphenylphosphine oxide CAS  75980-60-8, Nagelmodellage, 5% professional use, Anhang III /311.

Dieser Stoff wird über die Omnibus 7 Verordnung verboten werden, da die Industrie nicht interveniert hat. Die Annahme und Veröffentlichung der REACH Verordnung wird im September 2025 erwartet.

SCCS Stellungnahme
SCCS hat heute die Stellungnahme zur Haarfarbe HC Red No. 18, CAS No. 1444596-49-9 zur Kommentierung bis 13. Januar 2025 veröffentlicht. Das SCCS hält HC Red 18 für sicher, wenn es als Inhaltsstoff in einer Menge von 1,5 % in oxidativen Haarfärbemitteln und in einer Menge von 0,5 % in nichtoxidativen Haarfärbeformulierungen verwendet wird.