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Prostaglandinanaloge als nicht sicher bewertet / Weitere Verwendung von TTO möglich / 25.6. Webinar: PPWR-Konformitätserklärung /10.7. ICADA Fachtagung in Salzburg

Heute informieren wir Sie über die SCCS Gutachten zu Prostaglandinanaloge und zur Verwendung von TTO. Darüber hinaus möchten wir Sie auf ein neues Webinarangebot zur PPWR-Konformitätserklärung hinweisen und auch noch einmal die ICADA Fachtagung am 10.7. in Salzburg in Erinnerung rufen. Unter Neues aus unserer Tätigkeit in den EU-Gremien geht es um die anstehende Sitzung in Brüssel, an der ICADA teilnehmen wird.

Prostaglandinanaloge (PGA) als nicht sicher bewertet 
Das SCCS hat das Gutachten  zu den Prostaglandinanalyogen in Wimpern – bzw. Augenbrauenwuchsmittel bewertet und das Gutachten veröffentlich. Konkret geht es um

  • 0,03% MDN (Methylamido-Dihydro-Noralfaprostal) (CAS No. 155206-01-2)

  • 0,005% IPCP (Isopropyl Cloprostenate) (CAS No. 157283-66-4)

  • 0,015%/0,018% DDDE (Dechloro Dihydroxy Difluoro Ethylcloprostenolamide) (CAS No. 1185851-52-8)

Der SCCS ist der Ansicht, dass keiner der Stoffe als sicher für die Verwendung in kosmetischen Mitteln eingestuft werden kann. Die Schlussfolgerung des SCCS stützt sich auf die starke pharmakologische Aktivität der PGAs, selbst bei niedrigen Konzentrationen und dem Fehlen akzeptabler Daten, die es ermöglichen würden, mögliche schädliche Auswirkungen aufgrund von Reproduktions-/Entwicklungstoxizität auszuschließen. Letzteres ist für PGAs von entscheidender Bedeutung, da die Anwender der PGA-haltigen kosmetischen Mittel höchstwahrscheinlich junge Frauen sind.

Dieses Gutachten kann bis 18. August kommentiert werden. Eine Verteidigung der Stoffe wird schwierig werden, da das SCCS die Verwendung der aus dem Analogieschluss gezogenen Schlussfolgerungen bei der Sicherheitsbewertung der PGAs nicht akzeptiert hat. Damit fehlen entscheidende Informationen für die Ableitung geeigneter Ausgangspunkte, für die Berechnung der Sicherheitsmargen der PG-Analoga. Es kann ein Verbot erwartet werden.


Teebaumöl sicher
Der SCCS hält die Verwendung von Teebaumöl (TTO) als antiseborrhoisches und antimikrobielles Mittel bis zu einer maximalen Konzentration von 2,0 % in Shampoo, 1,0 % in Duschgel, 1,0 % in Gesichtswasser und 0,1 % in Gesichtscreme für sicher. Bei der Bewertung wurden alle verfügbaren Daten, auch die mögliche Einstufung als "Repr.1B" gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, die in Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 festgelegten Bedingungen sowie die aggregierte Exposition durch kosmetische und nichtkosmetische Verwendungen von TTO berücksichtigt.
 
Diese Stellungnahme  ist nur anwendbar auf:

  • TTO mit einer chemischen Zusammensetzung, die der aktualisierten internationalen Norm (ISO 4730:2017) entspricht, in den vorgesehenen kosmetischen Endprodukten.
     

  • die Verwendung von TTO in den vorgesehenen dermal aufgetragenen kosmetischen Mitteln und nicht in aerosolierten oder sprühbaren Produkten, die zu einer inhalativen Exposition des Verbrauchers führen können.

Als weitere Bedenken werden aufgezeigt, dass TTO ein mäßiger Hautsensibilisator darstellt und dass die Stabilität von TTO gewährleistet sein sollte, damit die Bestandteile innerhalb der Spezifikationen der aktualisierten Norm ISO 4730:2017 bleiben. Auch dieses Gutachten ist bis zum 18. August kommentierbar.


25.06.: Webinar PPWR kompakt: So meistern Sie die Konformitätserklärung in der Praxis!
Die ersten Vorgaben der PPWR gelten nicht erst ab 2030, sondern bereits ab dem 12.08.2026. Dazu gehört auch die s. g. Konformitätserklärung. Im Webinar zeigt Dipl.-Ing. Carolina Schweig, Geschäftsführerin des Ingenieurbüros C.E. Schweig GmbH, welche Daten und Nachweise Sie brauchen, wie das Prüfverfahren abläuft und wie eine korrekte Konformitätserklärung aussieht.  Zur Anmeldung geht es hier.


ICADA Fachtagung am 10. Juli 
Für ICADA-Mitglieder kostenlos / Nicht-Mitglieder: 395,00€ netto

Unter dem Motto „Impulse. Austausch. Zukunft.“ trifft sich die Kosmetikbranche im renommierten IMLAUER Hotel Pitter in Salzburg zu hochaktuellen Vorträgen von ausgewiesenen Fachleuten. Unter anderem wird Frau Dr. Christiane Hanay über aktuelle Trends im Sonnenschutz sprechen und Verpackungsexpertin Carolina Schweig bringt Sie auf den neuesten Stand zum Clean Industrial Deal. Weitere entscheidende Themen sind KI-basierte Zielgruppenanalyse für passgenaues Marketing, Neues aus der EU, KI und der Digitale Produktpass, Biotechnologie und Rohstoffe. Im Anhang finden Sie das Programm. Seien Sie dabei und diskutieren Sie mit!  Zur Anmeldung geht es hier.