
Neue Gutachten vom SCCS zur Kommentierung
Höchst interessant sind die beiden geplanten Online Angebote im Februar: Am 5.2. geht es mit IQONIC.AI um Effizienzsteigerung in der Produktion: KI-Lösungen für Rohstoffhersteller und im zweiten Online Workshop diskutiert Dipl. Ing. Carolina Schweig mit Ihnen die Rolle von Verpackungen in der Circular Economy.
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Neue Gutachten vom SCCS zur Kommentierung
Die Gutachten zu Salicylsäure CAS 69-72-7 und Butylparaben CAS 94.26.8 zum Einsatz für Kinder sind veröffentlicht und können bis 10. März kommentiert werden.
Salicylsäure wird in 17 verschiedenen Produktkategorien verwendet, weshalb laut SCCS der kombinierte Ansatz für die Berechnung herangezogen werden muss. Das SCCS hat 7 dermale Produktsorten darunter Duschgel, Handseife, Shampoo, Conditioner, Bodylotion, Gesichts- und Handcreme, sowie zwei orale Produkte nämlich Zahnpasta und Mundspülung (nur 6-10 Jahre) als Expositionsquellen für Kinder berücksichtigt. Dabei wird für Kinder von 3-10 Jahren Salicylsäure zu 0,1% in Hautprodukten und 0,5% in Zahnpasta als sicher angesehen, allerdings darf es dann nicht auch in Mundspülungen verwendet werden. Zusammen mit den Mundspülungen dürften in Zahnpasta ebenfalls nur 0,1% eingesetzt werden.
Bei Butylparaben ist das SCCS der Ansicht, dass die maximale Konzentration von Butylparaben in Endprodukten 0,028 % (als Säure) nicht überschreiten sollte, um für alle in Betracht gezogenen Kinderaltersgruppen sicher zu sein. Die Notwendigkeit einer Reduzierung der Butylparabenkonzentration könnte jedoch neu bewertet werden, wenn eine gut durchgeführte dermale Absorptionsstudie und bessere, speziell auf Kinder in der EU zugeschnittene Expositionsstudien vorliegen.
ECHA: Leitfäden für die Trinkwasserrichtlinie
Die ECHA hat neue Leitfäden veröffentlicht, die Ratschläge für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Trinkwasserrichtlinie geben. U. a. müssen bis Ende 2026 Ausgangsstoffe, Zusammensetzungen oder Bestandteile, die bei der Herstellung von Materialien verwendet werden, welche von der Quelle bis zum Wasserhahn mit Trinkwasser in Berührung kommen, in einer von vier europäischen Positivlisten aufgeführt sein müssen. Diese Information ist vor allem für laufende Wasseraufbereitungsanlagen in Betrieben gedacht.