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Leitfaden zur Mikroplastikverordnung / talkumhaltige Kosmetik USA & Europa / KI-gestützte Molekülvorhersage

Gestern haben sich die Mitgliedsstaaten und die Kommission nach heftiger Diskussion im CARACAL auf einen Leitfaden zur 2023 veröffentlichen Mikroplastikverordnung geeinigt. Der Leitfaden besteht aus:

  • einem narrativen Teil (Teil I), der in einfachen Worten die Bestimmungen und die beabsichtigte Umsetzung der Beschränkung beschreibt;

  • einer Reihe von „Fragen und Antworten“ (Teil II), in der die Antworten auf die Fragen der EU-Länder und Interessengruppen zusammengestellt sind;

  • Anhängen (Teil III) mit Entscheidungsbäumen und Beispielen für Grenzfälle.

Der Leitfaden, der in Absprache mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und den EU-Ländern erstellt wurde, wird regelmäßig aktualisiert, wenn sich aus der praktischen Umsetzung der Beschränkung weiterer Klärungsbedarf ergibt. Sie finden den Leitfaden in englischer Sprache hier. Teil I des Leitfadens wird in 22 EU-Amtssprachen übersetzt. Die Übersetzungen werden im dritten Quartal 2025 ebenfalls auf dieser Seite veröffentlicht. Für die Teile II und III sind keine Übersetzungen geplant.

Analyse talkumhaltiger Kosmetik in USA / Talk als CMR in Europa
In der USA schlägt die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) standardisierte Testmethoden zur Erkennung und Identifizierung von Asbestkontaminationen in talkumhaltigen Kosmetikprodukten vor. Demnach müssen die Hersteller sowohl die Polarisationslichtmikroskopie (PLM) als auch die Transmissionselektronenmikroskopie (TEM) in Kombination mit der energiedispersiven Spektroskopie (EDS) und der Elektronenbeugung an ausgewählten Bereichen (SAED) einsetzen, um Asbest in talkumhaltigen Kosmetikprodukten nachzuweisen. Es können das fertige Produkt oder der Rohstoff selbst untersucht werden, sodass der Hersteller kosmetischer Mittel sich auf die CoA der Lieferanten beziehen kann. Allerdings müssen Kosmetikproduzenten im letzteren Fall die Überprüfung der Tests des Lieferanten dokumentieren.

In Europa dürften sich diese Testmethoden zumindest im Kosmetikbereich wohl erübrigen, weil Talk als CMR 1 B eingestuft ist. Es ist in der ATP 25 Verordnung und diese wird voraussichtlich Ende 2026 angenommen. Bisher gibt es von Seiten der Industrie kein Interesse einer Verteidigung, sodass dieser Rohstoff wahrscheinlich in 2027 für die Anwendung in kosmetischen Mitteln verboten wird.

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